Bei einem über 80 Jahre altem Mann wurde zurecht eine Untersuchung der Fahreignung angeordnet. Dies ist laut Bundesgericht nicht aufgrund des Alters geschehen. Grund dafür war das nicht erklärbare Verhalten des Seniors, der nach einer Kollision mit einem parkierten Auto die Fahrt zu seinem Zahnarzttermin fortsetzte.
Zur Kollision kam es an einem Nachmittag im September 2022 in einer Tempo-30-Zone der Berner Altstadt. Der Aufprall führte beim Auto des Mannes zu einem Karosserieschaden und einem Achsenbruch am vorderen rechten Rad. Der Lenker setzte seine Fahrt noch gut über einen Kilometer fort. Beim Zahnarzt angekommen, stellte er sein Auto ins Parkverbot und verständigte von dort aus die Halterin des beschädigten Autos.
Das Bundesgericht bestätigt in einem am Mittwoch publizierten Urteil die Sicht der Berner Vorinstanz, wonach der Mann mit einem auf den Zahnarzttermin ausgerichteten «geistigen Röhrenblick» durch Bern gefahren sei. Dass er einem Fussgänger ausgewichen sei – wie er sagte – statt in der verkehrsberuhigten Zone einfach anzuhalten, könne auf eine visuell-räumliche Wahrnehmungseinschränkung hindeuten.
Entgegen der Sicht des Beschwerdeführers ist es nicht relevant, dass er fünf Monate zuvor eine reguläre verkehrsmedizinische Untersuchung unauffällig durchlaufen hatte. Somit muss der Mann nochmals zu einer Untersuchung.
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