Niederlande Shell muss Bauern in Nigeria für Öl-Verschmutzung entschädigen

SDA

29.1.2021 - 12:47

ARCHIV - Ein Jung steht mit seinem Fischernetz am ölverschmierten Ufer eines Baches in der Nähe von Goi in Ogoniland. (zu dpa «Urteil im Prozess gegen Shell wegen Verschmutzung in Nigeria») Foto: Marten Van Dijl/ANP/dpa
ARCHIV - Ein Jung steht mit seinem Fischernetz am ölverschmierten Ufer eines Baches in der Nähe von Goi in Ogoniland. (zu dpa «Urteil im Prozess gegen Shell wegen Verschmutzung in Nigeria») Foto: Marten Van Dijl/ANP/dpa
Keystone

Das Tochterunternehmen des Öl-Konzerns Shell in Nigeria muss nach einem Gerichtsurteil Bauern in dem Land für Ölverschmutzung entschädigen. Das Unternehmen sei haftbar für Verseuchungen durch Öl-Lecks 2004 und 2005, stellte das Berufungsgericht in Den Haag am Freitag fest.

Die Höhe der Entschädigung muss später bestimmt werden. Der britisch-niederländische Mutterkonzern mit Sitz in Den Haag sei zwar nicht direkt haftbar, wie das Gericht urteilte. Der Konzern habe aber eine «Sorgfaltspflicht» und wurde dazu verurteilt, alte Öl-Leitungen mit Sensoren zur Entdeckung von Lecks auszurüsten.

Vier Bauern aus Nigeria und die Umweltorganisation Milieudefensie hatten das Unternehmen in Den Haag auf Schadenersatz verklagt und auch die Sanierung des Bodens im Niger-Delta gefordert. Shell hatte die Vorwürfe zurück gewiesen und erklärt, dass Saboteure für die Lecks verantwortlich waren.

Das aber sah das Gericht nur in einem Fall als «zweifelsfrei bewiesen» an. Die Forderung nach weiterer Sanierung wurde abgewiesen. In einer ersten Reaktion reagierte die Milieudefensie überglücklich: «Wir heulen vor Glück. Nach 13 Jahren haben wir gewonnen», schreibt sie auf Twitter.

Bereits 2013 war Shell-Nigeria in erster Instanz zur Zahlung von Schadenersatz in einem Fall verurteilt worden. Beide Seiten hatten Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht geht nun weiter. In einer dritten Forderung wurde das Urteil vertagt.

Das Urteil in dem Shell-Prozess kann Folgen auch für andere Forderungen gegen Shell in Nigeria haben. Bereits das Urteil von 2013 galt als wegweisend, da Forderungen gegen ein ausländisches Tochterunternehmen auch am Hauptsitz des Konzerns durchgesetzt werden konnten.

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