Slowakei Slowakisches Gericht verurteilt geständigen Journalistenmörder

sda/toko

6.4.2020

Der Angeklagte Miroslav M. hat den Mord an Kuciak und dessen Verlobter gestanden.
Der Angeklagte Miroslav M. hat den Mord an Kuciak und dessen Verlobter gestanden.
Michal Svítok/TASR/dpa

Vor zwei Jahren erschütterte der Mord an dem Investigativ-Journalisten Jan Kuciak und dessen Verlobter die Slowakei. Nun wurde der Attentäter verurteilt.

Mehr als zwei Jahre nach einem weltweit beachteten Journalistenmord hat ein slowakisches Sondergericht den Todesschützen Miroslav M. zu 23 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 25 Jahre gefordert und legte deshalb Berufung gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil ein. Die Richterin dagegen würdigte in ihrer Urteilsbegründung, dass sich M. geständig gezeigt und der Polizei wertvolle Informationen zu seinen Mittätern und zum mutmasslichen Auftraggeber Marian Kocner gegeben hatte.

Das seit Januar laufende Gerichtsverfahren gegen Kocner und zwei weitere nicht geständige Angeklagte ist derzeit unterbrochen. Die bisherigen Verhandlungstage hatte jeweils eine grosse Zahl an Journalisten aus aller Welt direkt aus dem Gerichtssaal mitverfolgt. Wegen der geltenden Corona-Schutzmassnahmen musste der Prozess daher unterbrochen werden.

Miroslav M. hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Investigativ-Journalisten Jan Kuciak und seine Verlobte Martina Kusnirova im Februar 2018 erschossen zu haben. Er habe die beiden damals 27-Jährigen durch Schüsse in Kopf und Brust getötet, gab er im Januar in der öffentlichen Gerichtsverhandlung zu.

Der Investigativ-Journalist Kuciak hatte über zwielichtige Geschäfte des Unternehmers Marian Kocner berichtet, aber auch über andere Verfilzungen von Politik und Geschäftemacherei. Eine erst nach seinem Tod veröffentlichte Reportage über mögliche Verbindungen italienischer Mafia-Clans zu slowakischen Regierungsmitarbeitern löste Massendemonstrationen gegen Korruption aus und führte zum Rücktritt der damaligen Regierung. Der Millionär Kocner hatte nach der Tat mehrfach bestritten, die Tat bestellt und bezahlt zu haben.


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