SüdafrikaSüdafrikas Ex-Präsident Zuma tritt Gefängnisstrafe an
SDA
8.7.2021 - 08:53
Trotz tagelanger Proteste seiner Anhänger hat Südafrikas Ex-Präsident Jacob Zuma in der Nacht zu Donnerstag eine gerichtlich angeordnete Haftstrafe angetreten.
08.07.2021, 08:53
08.07.2021, 08:56
SDA
Der 79-Jährige hatte sich lange zu widersetzen versucht – die ihn unterstützenden Veteranenverbände drohten zudem mit einer Destabilisierung des Landes für den Fall einer Festnahme. Dutzende von ihnen hatten sich als Wache vor seinem Landsitz Nkandla postiert. Zuma befindet sich nach Polizeiangaben nun in der EstCourt-Strafanstalt in KwaZulu-Natal, einer Provinz an der Ostküste des Landes.
Er habe entschieden, sich der Polizei zu stellen, teilte die Zuma-Stiftung mit. Damit entging der Politiker einer Verhaftung durch die Polizei. Ihr Vater sei guter Laune und habe auf dem Weg ins Gefängnis gelacht, schrieb Zumas Tochter Dudu Zuma-Sambudla auf Twitter.
Zuma war in der vergangenen Woche wegen Missachtung einer gerichtlichen Vorladung vom Verfassungsgericht zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Er muss sich vor einer Untersuchungskommission wegen diverser Korruptionsvorwürfe während seiner Amtszeit (2009- 2018) verantworten, war aber einer gerichtlichen Vorladung nicht gefolgt. Mehrmals hatte Zuma die Rechtmässigkeit der Kommission in Frage gestellt und betont, eher ins Gefängnis zu gehen als dort anzutreten.
Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein ehemaliger Präsident des Landes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Die Anwälte des Politikers hatten am Abend einen Eilantrag auf Verschiebung des Haftantritts gestellt. Die Polizei war vor den laufenden Kameras eines grossen Medienaufgebots mit zahlreichen Fahrzeugen vor Zumas Landsitz Nkandla im Osten Südafrikas angerückt. Nach mehreren Verhandlungsrunden mit seinen Anwälten verliess schliesslich ein Autokonvoi mit Zuma das Anwesen.
Am kommenden Montag wird das Verfassungsgericht einen Antrag Zumas auf Annullierung der Haftstrafe prüfen – ein Verfahren, das bei einem höchstrichterlichen Beschluss eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Über seine Anwälte hatte der 79-Jährige dem Gericht mitteilen lassen, die Haftstrafe würde angesichts seines angeschlagenen Gesundheitszustands sein Leben in Gefahr bringen. Er habe daher einen Anspruch auf erneute Überprüfung seines Falls, zitierte der Nachrichtensender News24 aus dem Anwaltsschreiben.
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