Afghanistan Taliban: Haben festgenommene Ausländer freigelassen

SDA

11.2.2022 - 21:59

Taliban-Kämpfer in Kabul. Foto: Hussein Malla/AP/dpa
Taliban-Kämpfer in Kabul. Foto: Hussein Malla/AP/dpa
Keystone

Nach Angaben der militant-islamistischen Taliban sind in Afghanistan festgenommene Ausländer wieder freigelassen worden. Das teilte der Sprecher der regierenden militant-islamistischen Taliban, Sabiullah Mudschahid, am Freitag auf Twitter mit.

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Die Festnahme von «jenen ausländischen Staatsbürgern, die angaben, einer internationalen Organisation anzugehören», sei erfolgt, da sie nicht über die notwendigen Ausweise, Lizenzen und Dokumente verfügt hätten. Sie seien in guter Verfassung und in Kontakt mit ihren Familien gewesen. Nach ihrer Identifizierung seien sie nun freigelassen worden, schrieb Mudschahid. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) bestätigte die Freilassung.

Das UNHCR hatte am Freitag mitgeteilt, dass zwei Journalisten und mit ihnen arbeitende Afghanen in der Hauptstadt Kabul festgenommen worden seien. Die Journalisten seien im Auftrag von UNHCR unterwegs gewesen. Weitere Details etwa über die Identität der Reporter oder den genauen Zeitpunkt der Festnahme wurden nicht bekannt gemacht. Nach der Freilassung hiess es vom UNHCR auf Twitter, auch die mit den Journalisten arbeitenden Afghanen seien freigekommen. Man danke allen, die sich gesorgt und Hilfe angeboten hätten.

Das Komitee für den Schutz von Journalisten (CPJ) identifizierte einen der Festgenommenen als einen ehemaligen Reporter der BBC. In einer Erklärung rief die Organisation die Taliban dazu auf, ihn und andere Journalisten, die für ihre Arbeit festgehalten werden, sofort freizulassen. Laut der britischen Agentur PA soll auch ein deutsch-britischer Journalist unter den Festgenommenen gewesen sein.

Die Taliban haben seit ihrer Machtübernahme im August die Meinungs- und Pressefreiheit zunehmend eingeschränkt. Immer wieder nehmen sie auch Journalisten, aber auch Demonstranten oder Frauenrechtsaktivistinnen fest. Manche von ihnen berichteten nach ihrer Freilassung von Misshandlungen oder Folter.