US-Verfassung Trump gegen Staatsbürgerschaft für in USA geborene Babys

AP

30.10.2018

Will verhindern, dass Babys von Einwanderern durch die Geburt in den USA automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft bekommen: US-Präsident Donald Trump.
Will verhindern, dass Babys von Einwanderern durch die Geburt in den USA automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft bekommen: US-Präsident Donald Trump.
Jeff Roberson/AP/dpa

Kommende Woche sind Wahlen in den USA. Präsident Trump setzt ganz auf das Thema Einwanderung, um seine Anhänger zu mobilisieren. Jetzt will er sogar an einem Zusatz der US-Verfassung rütteln.

US-Präsident Donald Trump will in den USA geborenen Babys künftig nicht mehr automatisch die Staatsbürgerschaft zuerkennen lassen. Wenn die Eltern illegale Immigranten, Menschen ohne Aufenthaltsrecht oder keine US-Bürger seien, sollten auch deren Kinder nicht ohne weiteres Staatsbürger werden, sagte Trump in der Sendung «Axios» des Senders HBO.

Um diese Regelung aufzuheben, müsste Trump einen Zusatz der Verfassung ändern. Ob er das auf eigene Faust darf, ist allerdings rechtlich höchst umstritten.

«Das einzige Land der Erde»

Trump selbst sagte, nach seinen Informationen könne er das bisher gültige Geburtsortprinzip im 14. Zusatz der Verfassung einfach mittels eines Exekutiverlasses ändern, ohne Beteiligung des US-Kongresses. Der Schritt werde aber noch von Anwälten im Weissen Haus geprüft. Sollte Trump tatsächlich eine solche Verfügung erlassen, dürfte das aber in jedem Fall einen langwierigen Rechtsstreit nach sich ziehen.

«Wir sind das einzige Land der Erde, in das jemand reinkommt und ein Baby zur Welt bringt, und das Baby ist im Grunde ein Bürger der Vereinigten Staaten», sagte Trump in der Sendung. Tatsächlich gibt es eine solche Regelung laut einer Studie aus dem Jahr 2010 in 30 Staaten der Erde.

Ein 12-jähriger Honduraner und seine Mutter wollen in die USA auswandern.
Ein 12-jähriger Honduraner und seine Mutter wollen in die USA auswandern.
Rodrigo Abd/AP/dpa

Trump fährt vor den wichtigen Zwischenwahlen in der kommenden Woche wieder einen scharfen Kurs beim Thema Immigration. Unter anderem entsandte das Verteidigungsministerium Soldaten an die Grenze, um gegebenenfalls die sogenannten Migrantenkarawanen aufzuhalten, die derzeit von Mittelamerika Richtung USA marschieren.

Trump ist «kein König»

Trump warnte davor, dass sich inmitten der Tausenden Migranten aus Mittelamerika in den Karawanen auch Kriminelle befänden, die in die USA gelangen wollten. Der republikanische Abgeordnete Steve King, der seit Jahren das Staatsbürgerschaftsrecht ändern will, sagte, in der Karawane seien sicher auch Schwangere. Beweise für ihre Behauptungen legten beide nicht vor.

Omar Jadwat, Direktor des Immigrants' Rights Project bei der US-Bürgerrechtsvereinigung, sagte, an der Verfassung sei nicht zu rütteln. Es sei empörend, dass der Präsident denke, dass er mit Exekutivvollmachten einfach verfassungsmässige Garantien untergraben könne. Selbstverständlich würde ein solcher Erlass vor Gericht bekämpft werden, sagte Jadwat. Verfassungsexpertin Sarah Turberville sagte, Trump sei «kein König» und könne nicht einfach diktieren, was Gesetz sei.

Andere betrachten einen Exekutiverlass als durchaus möglich, wenn Trump ihn etwa mit einer eigenen Interpretation von Urteilen des Obersten Gerichtshofs untermauert. Denn der hat nie direkt ein Urteil zu Kindern von Touristen oder illegalen Einwanderern erlassen. Trump könnte etwa seine Behörden anweisen, keine Sozialversicherungsnummern oder Pässe an Kinder von Nicht-Bürgern auszugeben, schrieb Einwanderungsexperte Jon Feere.

Gesetz von 1868

Der 14. Verfassungszusatz wurde 1866 erlassen und 1868 ratifiziert in der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Bürgerkrieg. Damit wurde auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1857 für null und nichtig erklärt, wonach die Nachkommen von Sklaven keine US-Bürger sein könnten.

Die Nachrichtensendung «Axios», in der sich Trump äusserte, läuft am Sonntag, zwei Tage vor der Wahl, zum ersten Mal. Ein Ausschnitt wurde am Dienstag vorab online veröffentlicht.

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