Zoll-AufschlägeUSA legen Rekurs ein gegen WTO-Entscheid zugunsten der Schweiz
sn, sda
27.1.2023 - 18:09
Die USA legen Berufung ein gegen einen Entscheid eines WTO-Schiedsgerichtes, das der Schweiz im Streit um zusätzliche Zölle auf Stahl und Aluminium Recht gegeben hatte.
Symbolbild: Keystone
Die USA legen Rekurs ein gegen einen Entscheid der Welthandelsorganisation (WTO) zugunsten der Schweiz und weiterer Länder. Die WTO hatte im Dezember die US-Zoll-Aufschläge auf Stahl und Aluminium als unrechtmässig erklärt. Ob der Rekurs behandelt werden kann, ist jedoch ungewiss.
Keystone-SDA, sn, sda
27.01.2023, 18:09
SDA
Die Vorsitzende des WTO-Schiedsgerichtes, Botschafterin Athaliah Lesiba Molokomme aus Botswana, habe den Rekurs-Entscheid der USA bei einem Treffen am Freitag bekannt gegeben, teilte ein WTO-Verantwortlicher mit. Die USA hätten auch gegen China, die Türkei und Norwegen Berufung eingelegt.
Nicht funktionsfähig
Mit ihrem Entscheid sehen sich die USA nun aber mit einem institutionellen Problem konfrontiert. Denn die Berufungsinstanz der WTO ist nicht mehr funktionsfähig, seit Trump die Ernennung der Richter blockierte – eine Massnahme, die vom aktuellen Präsidenten Joe Biden mitgetragen wird.
Im Juni des letzten Jahres verpflichteten sich die Mitgliedstaaten auf der Ministerkonferenz in Genf zwar, bis 2024 ein funktionierendes System wiederherzustellen. Bis dahin wird der Rekurs aber nicht behandelt werden können. Gemäss einer Einschätzung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) vom vergangenen Dezember dürfte der Prozess damit praktisch ins Leere laufen.
Bis zu 25 Prozent höhere Zölle
Der Prozess um die zusätzlichen Zölle hat vier Jahre gedauert. Im März 2018 hatte der damalige US-Präsident Donald Trump entschieden, zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Stahlprodukte sowie von 10 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Aluminiumprodukte zu erheben. Er begründete dies mit der nationalen Sicherheit.
Zusammen mit mehreren anderen Ländern hatte die Schweiz die protektionistische Politik der USA als unfair angeprangert. Doch obwohl die betroffenen Waren einen Exportwert von mehreren Dutzend Millionen Franken pro Jahr aufwiesen, verzichtete der Bundesrat auf Vergeltungsmassnahmen.
Erst zweite Klage
Stattdessen leiteten die Schweiz und acht weitere WTO-Staaten ein Streitbeilegungsverfahren vor der WTO ein. Es handelte sich dabei erst um die zweite Klage, die die Schweiz in ihrer über 20-jährigen Mitgliedschaft bei der WTO einreichte.
Vor eineinhalb Monaten entschied dieses Schiedsgericht dann, dass die zusätzlichen Zölle der USA gegen die Verpflichtungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt) verstossen.
Das Schiedsgericht war ausserdem der Ansicht, dass kein Krieg und keine internationale Spannungen die Erhöhung der Zölle aus Sicherheitsgründen rechtfertige. Und es forderte die USA auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Massnahmen abzuschaffen.