Crypto-Affäre Zwei EDA-Mitarbeiter im Visier des Cryptoleck-Ermittlers

om, sda

14.7.2022 - 10:44

Die Crypto AG verkaufte manipulierte Chiffriermaschinen: Die mechanische Rotor-Chiffriermaschine CX-52 im Schweizerische Landesmuseum in Zürich. (Archivbild)
Die Crypto AG verkaufte manipulierte Chiffriermaschinen: Die mechanische Rotor-Chiffriermaschine CX-52 im Schweizerische Landesmuseum in Zürich. (Archivbild)
Keystone

Der Sonderermittler im Fall des Lecks in der Crypto-Affäre hat auch zwei EDA-Mitarbeiter ins Visier genommen. Das bestätigte das Aussendepartement. Damit sind drei Bundesangestellte im Visier des Cryptoleck-Ermittlers Peter Marti.

Keystone-SDA, om, sda

Marti als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes hat neben dem bereits bekannten Berset-Mediensprecher Peter Lauener gegen zwei EDA-Mitarbeitende ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) einen Artikel der Tamedia-Publikationen bestätigte.

Zu den Betroffen nahm das EDA aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht Stellung. Laut Tamedia soll es sich unter anderem um den EDA-Generalsekretär und ehemaligen Geheimdienstchef Markus Seiler handeln. Kommunikationschef Peter Düggeli teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schriftlich mit, beide Personen würden vollumfänglich mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren.

Die Beschuldigten würden festhalten, dass sie keine Amtsgeheimnisverletzung begangen hätten. Auch seien sie nicht am Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht beteiligt.

Düggeli erklärte auf Nachfrage, die beiden Beschuldigten im EDA seien einvernommen worden. Sie hätten keine Versiegelungen verlangt, alle Passwörter herausgegeben, ihre Daten offengelegt und seien zu keinem Zeitpunkt in Polizeigewahrsam oder Untersuchungshaft gewesen.

Versiegelte Unterlagen

Gemäss Medienberichten hatte der Sonderermittler auf der Suche nach dem Leck Hausdurchsuchungen bei zwei Bundesangestellten veranlasst. Betroffen sei je eine Person im Innen- sowie im Aussendepartement.

Gegen die Verwendung beschlagnahmter Unterlagen hat eine Person eine Versiegelung verlangt, wie Tamedia berichtete. Damit dürfen sie im Verfahren nicht verwendet werden. Ob eine Versiegelung aufgehoben wird, muss das Zwangsmassnahmengericht entscheiden. Der Entscheid kann bis vor Bundesgericht gezogen werden.

Marti verfügt bereits über eine Verfahrensermächtigung, welche vom Beamtenrecht her vorgeschrieben ist. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hatte sie ihm kürzlich «zur Strafverfolgung von mehreren Mitarbeitenden des Bundes wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses» erteilt, wie es am Dienstag mitteilte.

Die Ermächtigung ist aufgrund des Beamtenrecht vorgeschrieben. Marti, alt Oberrichter des Kantons Zürich, gibt gemäss früheren Angaben keine Auskünfte, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Nach aussen gedrungen

Anlass für die Verfahren ist eine Strafanzeige der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat vom November 2020.

Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts waren während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien gelangt. Kurz darauf wurde der Bericht vollständig auf der Website des Bundes aufgeschaltet.

Da auch die Bundesanwaltschaft an der Konsultation teilgenommen hatte, erklärte sie sich für befangen. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft setzte darum Marti als ausserordentlichen Staatsanwalt ein.

Aufgeflogen war die Crypto-Affäre im Februar 2019. Damals berichteten Medien erstmals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG mithörten und über 130 Staaten ausspionierten.

Der Bundesrat war im Herbst 2019 über die Vorkommnisse informiert worden. Der Schweizer Nachrichtendienst wusste seit 1993 Bescheid. Die Bundesanwaltschaft stellte ihr Strafverfahren im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre im Dezember 2020 ein.