Dreimal durch Fahrprüfung gefallen 19-Jährige fährt ohne Ausweis mit Papas Autos – hohe Strafe

zis

27.5.2024

Einen solchen Fahrausweis besass die 19-Jährige nicht. Gefahren ist sie trotzdem. (Symbolbild)
Einen solchen Fahrausweis besass die 19-Jährige nicht. Gefahren ist sie trotzdem. (Symbolbild)
sda

Dreimal fällt eine junge Frau durch die praktische Fahrprüfung. Trotzdem fährt sie später mit den Autos ihres Vaters herum. Das kommt sie nun teuer zu stehen.

zis

27.5.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine junge Frau aus dem Kanton Solothurn bestand mehrmals ihre Fahrprüfung nicht. 
  • Im Mai 2023 verlor sie ihre Lernfahrberechtigung. 
  • Dennoch fuhr sie mit den Fahrzeugen ihres Vaters. 
  • Dafür wurde sie verurteilt.

Eine junge Frau geriet in Schwierigkeiten, nachdem sie im Dezember 2022 zum dritten Mal die praktische Führerprüfung nicht bestanden hatte. Die damals im Kanton Solothurn wohnhafte Frau wurde deswegen zu einem Eignungstest aufgeboten – ein übliches Vorgehen. 

Die damals 19-Jährige erschien jedoch nicht zu ihrem Termin, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Daher verlor sie ab dem 24. Mai 2023 ihre Lernfahrberechtigung, da das Nichterscheinen als Nichtbestehen gewertet wird. Die Behörden informierten schriftlich, dass ihr Lernfahrausweis ungültig sei.

Trotz dieses Verbots fuhr die junge Frau zwischen Mai und Juli 2022 wiederholt verschiedene Fahrzeuge, darunter ein Tesla, ein Range Rover und ein Mini, die alle ihrem Vater gehörten. Sie nutzte die Autos hauptsächlich für Einkäufe und Treffen mit Freunden.

Über 5000 Franken Strafe

Um möglichen Unannehmlichkeiten oder einer Strafverfolgung zu entgehen, fälschte sie ihren Lernfahrausweis, indem sie darauf schrieb, dass sie die Prüfung bestanden hätte, und ein Foto davon machte. Darüber hinaus hatte die Beschuldigte wiederholt Kokain konsumiert und an Partys in Baden und Zürich auch Marihuana geraucht.

Das Amtsgericht verurteilte die junge Frau laut der «Aargauer Zeitung» wegen mehrfachen Fahrens ohne gültigen Lernfahrausweis, Fälschung von Ausweisen sowie wiederholtem Betäubungsmittelkonsum und -erwerb. Aufgrund ihrer Vorstrafen wurde sie zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 Franken, insgesamt 5400 Franken, verurteilt. Hinzu kommen eine Busse von 200 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1000 Franken und Polizeikosten von 45 Franken.

Die Verurteilung ist inzwischen rechtskräftig.