Im Güterbahnhof Winterthur kommt es am 11. August 2023 zu einem Zugunglück. Eine Rangierlokomotive eines Bauzugs kollidierte mit einem leeren Personenzug, was zu erheblichem Sachschaden und einer leicht verletzten Rangiermitarbeiterin führte.
Die Ursache des Unglücks war eine falsch gestellte Weiche, wie die «NZZ» aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland zitiert. Der Zugverkehrsleiter, ein 26-jähriger Mann, wurde nun wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt.
Die Strafe umfasst eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 500 Franken.
Der verurteilte Zugverkehrsleiter wiederholte laut dem Strafbefehl die Anweisungen des Rangiermitarbeiters vor dem Manöver korrekt, aber aufgrund pflichtwidriger Unaufmerksamkeit stellte er die Weichen falsch, was zur Kollision führte. Die Staatsanwaltschaft betont die «erhebliche Gefährdung von Leib und Leben der Mitarbeiter» sowie die entstandene Beschädigungsgefahr für die Züge. Der Zugverkehrsleiter hätte die nötige Aufmerksamkeit aufbringen müssen, um solche Fehler zu verhindern.
Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und eine Probezeit von 2 Jahren festgesetzt. Zusätzlich zu der Busse muss der Verurteilte Gebühren in Höhe von 800 Franken für das Vorverfahren bezahlen.
Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von rund 100'000 Franken. Die leicht verletzte Mitarbeiterin verzichtete auf eine Anzeige.