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Kantonschemiker warnen 73 von 100 Lebensmittel mit CBD gefährden die Gesundheit

Ein Grossteil der Lebensmittel, die nicht berauschende Cannabisprodukte enthalten, sind «nicht sicher». Das haben Kontrollen der Kantonschemiker im letzten Jahr gezeigt. 73 von 100 untersuchten Produkten dürften nicht mehr verkauft werden.
Hanftee, Cannabis-Kaugummi, Schokolade und vieles mehr. Nicht nur Rauchwaren und Kosmetika mit dem nicht berauschenden Cannabisextrakt CBD boomen. Auch immer mehr Lebensmittel mit CBD sind im Verkauf. Das hat die Kantonschemiker*innen der Schweiz auf den Plan gerufen.
Ihr Verband, der VKCS, untersuchte 2021 in einer nationalen Kampagne 100 unterschiedliche Lebensmittel, die Cannabis oder Cannabisextrakte enthalten und durch spezifische CBD-Anpreisungen aufgefallen sind.
Von den untersuchten 100 Lebensmitteln beanstandeten die Fachleute 85, wie der VKCS in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. «Für 73 Produkte musste zum Schutze von Konsumentinnen und Konsumenten ein Abgabeverbot ausgesprochen werden. Für diese Produkte kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden – sie sind lebensmittelrechtlich 'nicht sicher'.» 28 Produkte waren gesundheitsgefährdend, so dass Warenrückrufe angeordnet wurden.
Kontrolliert wurden Nahrungsergänzungsmittel, Hanftees, sonstige Lebensmittel wie Kaugummis oder Schokolade und Produkte ohne klare Zuordnung, die aber dazu bestimmt sind, eingenommen zu werden – wie zum Beispiel CBD-Öle. Ziel der Kampagne sei die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit in Bezug auf die Zusammensetzung, insbesondere die Einhaltung der THC-Höchstwerte und unerlaubte CBD-Heilanpreisungen gewesen, heisst es in der Mitteilung.
Produkte mit hohem CBD-Anteil stark betroffen
Am meisten Abgabeverbote sprach der Kantonschemiker-Verband gegen CBD-Öle aus. 43 der 46 analysierten Produkte müssen wegen zu hoher THC-Gehalte oder der Verwendung nicht bewilligter Hanfextrakte aus dem Verauf genommen werden.
«Die Untersuchungsergebnisse mit einer Beanstandungsquote von 85 Prozent zeigen eine desolate Situation, in der die Marktakteure ihre Selbstkontrolle, zu der sie rechtlich verpflichtet sind, unzureichend oder gar nicht wahrnehmen», schreibt der VKCS.
In erster Linie seien nun die Inverkehrbringer gefordert, eine Verbesserung der Situation zu bewerkstelligen. An den kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden sei es, dafür zu sorgen, dass dem Konsumentenschutz auch in Bezug auf Hanfprodukte Rechnung getragen werde.
SDA, smi
sp, sda