777 Meldungen Finanzkontrolle «schockiert» über Missbrauch bei Kurzarbeitsenschädigung

zc, sda

31.5.2021 - 09:34

Eine Mitarbeitende kontrolliert Anträge auf Kurzarbeitentschädigung. (Archiv)
Eine Mitarbeitende kontrolliert Anträge auf Kurzarbeitentschädigung. (Archiv)
Bild: Keystone

«Ich bin schockiert von der Anzahl an Beanstandungen, Fehlern und Missbräuchen»: Der Direktor der Eidgenössische Finanzkontrolle EFK bemängelt in deutlichen Worten die Aufsicht und das vereinfachte Verfahren.

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Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist beunruhigt über die steigende Zahl von Missbrauchsmeldungen bei der Kurzarbeitentschädigung für pandemiegeschädigte Betriebe. Das erklärte Direktor Michel Huissoud am Montag gegenüber Radio SRF.

«Ich bin schockiert von der Anzahl an Beanstandungen, Fehlern und Missbräuchen», sagte Huissoud. Ebenso sei er schockiert, dass so wenig geprüft werde. Er habe beispielsweise gehört, dass die Inspektoren der Arbeitslosenversicherung wegen der bislang geltenden Homeoffice-Pflicht zu Hause geblieben seien.

«Das verstehe ich nicht», sagte Huissoud. «Die Zollverwaltung ist an der Grenze, die Polizei ist da. In Coop und Migros wird man bedient. Aber bei den Prüfungen vor Ort passiert nichts.»

Vereinfachtes Verfahren mitverantwortlich 

Ein Grund, der den Missbrauch begünstigt, ist aus Sicht der Finanzkontrolle das vereinfachte Verfahren. Entsprechende Kritik hatte die Finanzkontrolle bereits im November 2020 geäussert. Das vereinfachte Verfahren soll sicherstellen, dass die Betriebe unbürokratisch und rasch ans Geld kommen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) äusserte sich nicht zur Kritik. Man werde das Thema an einer Medienkonferenz am kommenden Montag aufgreifen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.

Erhärteter Verdacht in 509 Fällen

Das Seco hat die Oberaufsicht über die Kurzarbeitsentschädigungen. Bisher gab es landesweit 777 Missbrauchsmeldungen, wie einer Seco-Statistik zu entnehmen ist. In 509 Fällen besteht nach der Vorprüfung ein erhärteter Verdacht.

In 118 Fällen ist die Prüfung abgeschlossen. Dabei wurden 87-mal Fehler und 10-mal Missbrauch festgestellt. Bei nachgewiesenen Missbräuchen wird automatisch Strafanzeige gestellt. Wegen Fehlern und Missbrauchs wurden bislang Rückforderungen von fast 9,5 Millionen Franken gestellt.