Verwechslungsgefahr von AHV-VorlagenAbstimmungsfrage könnte zu falschen Voten führen
aru
11.2.2024
Weil am 3. März gleich über zwei Vorlagen zur AHV entschieden wird, gibt es nun die Befürchtung, dass sie verwechselt werden könnten. Letztlich gibt es dafür einen Verantwortlichen: den Bundesrat.
aru
11.02.2024, 18:44
14.02.2024, 13:10
aru
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Wie nahe sind die Initiative für eine 13. AHV-Rente und die Renteninitiative beisammen?
Besteht Verwechslungsgefahr? Travailsuisse findet ja und kritisiert nun den Titel der Renteninitiative.
Der Bundesrat ist dafür verantwortlich, wann über welche Vorlage abgestimmt wird. Zwei AHV-Vorlagen am gleichen Sonntag vors Volk zu bringen, bietet viel Verwechslungspotenzial.
Die 13. AHV-Rente ist in aller Munde. Über die zweite nationale Vorlage, die Renteninitiative der Jungfreisinnigen, wird viel weniger diskutiert. Nun stellt sich die Frage, ob bei den beiden Vorlagen gar Verwechslungsgefahr herrscht.
Die Abstimmungsfrage auf den Unterlagen, welche diese Woche in die Haushalte verteilt wurden, lautet: «Wollen Sie die Volksinitiative ‹Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative›) annehmen?» Dass die Initiative das Rentenalter auf 66 Jahre erhöhen will, bleibt dabei unerwähnt, schreibt der «Tages-Anzeiger».
«Der Titel der Initiative ist falsch. Er verschleiert die wahren Absichten», sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travailsuisse zur Zeitung. Bei einer Abstimmungsfrage müsse klar sein, worum es gehe und dies sei in diesem Fall nicht so, kritisiert er.
Die Befürworter der Renteninitiative finden diesen Vorwurf seltsam: «Wir wollen die AHV mit einer nachhaltigen Lösung retten.» Aus diesem Grund sei der Titel schlüssig. Schliesslich stehe bei der Abstimmung über die 13. AHV-Rente auch nirgends, dass die Finanzierung nicht gesichert sei, heisst es weiter.
Die Bundeskanzlei teilt ihrerseits mit, dass Titel von Initiativen nur dann geändert würden, falls diese irreführend seien, kommerzielle oder persönliche Werbung enthielten oder es zu Verwechslungen Anlass gebe.
Insbesondere sei der Bundesrat schuld am drohenden durcheinander, heisst es weiter. Er setzt nämlich fest, wann über welche Vorlage abgestimmt wird. Und er entschied, beide am 3. März vors Volk zu bringen.