18-Jährige hat Überbein Ärztin verweigert OP, weil sie sich nicht mit Patientin versteht

smi

17.8.2023

Eine 18-Jährige möchte sich ihr Handgelenk-Ganglion («Überbein») entfernen lassen. Doch ihre Ärztin will nicht.
Eine 18-Jährige möchte sich ihr Handgelenk-Ganglion («Überbein») entfernen lassen. Doch ihre Ärztin will nicht.
Bild: Imago/Karsten Eggert

Eine 18-jährige Kinderbetreuerin braucht eine Operation am Handgelenk. Die Ärztin, die die Diagnose gestellt hat, will den Eingriff nicht durchführen. Begründung: Das Patientin-Ärztin-Verhältnis sei nicht gut.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine 18-jährige Aargauerin braucht einen Eingriff am Handgelenk. Sie leidet seit einem Jahr unter Schmerzen und ist in ihrer Arbeit als Kinderbetreuerin eingeschränkt.
  • Lange war die Ursache unklar, dann entdeckte eine Ärztin ein Handgelenk-Ganglion, im Volksmund auch «Überbein» genannt.
  • Die Ärztin, die die Diagnose gestellt hat, verweigert einen chirurgischen Eingriff bei der 18-Jährigen. Sie verstünden sich nicht gut, das Ärztin-Patientin-Verhältnis sei nicht gut, begründet sie.

Endlich war die Ursache für die Schmerzen gefunden. Die 18-jährige Valentina aus Lenzburg AG leidet seit einem Jahr an Beschwerden am Handgelenk. Besonders unangenehm seien sie bei ihrer Arbeit als Kinderbetreuerin.

Valentina hatte sich von verschiedenen Ärzten untersuchen lassen und wartete immer wieder lang auf ein Ergebnis, wie sie «20 Minuten» berichtet. Schliesslich habe es immer geheissen, es sei unklar, was ihre Schmerzen verursache.

Schliesslich diagnostizierte eine Belegärztin nach einer Ultraschall-Untersuchung ein Handgelenk-Ganglion. Viele kennen die Ausstülpung als «Überbein». Dieses lässt sich mit einer Operation entfernen.

Gestörtes Verhältnis

Doch dann erhält die 18-Jährige eine E-Mail, die alles wieder infrage stellt. Die Ärztin habe geschrieben, sie hätte den Eindruck, dass die Patientin und sie sich nicht sehr gut verstünden, das Ärztin-Patientin-Verhältnis sei gestört. Die Ärztin will den Eingriff deshalb nicht durchführen. Sie empfiehlt Valentina, sich einen anderen Handchirurgen zu suchen.

Die von Schmerzen Geplagte kann das nicht nachvollziehen. Sie sei immer höflich gewesen. Sie wolle doch nur, dass ihr jemand hilft, ihre Schmerzen loszuwerden. Ihre Mutter, die laut «20 Minuten» Bojana heisst, beschreibt ihre Tochter als schüchtern und äusserst anständig. 

Die Klinik und die Ärztin wollen sich nicht zum Fall äussern. Und da sowohl die Klinik als auch die Ärztin privat arbeiten, müssen sie das auch nicht. Auch eine Operation abzulehnen, ist einer privat praktizierenden Chirurgin erlaubt. Grund für die Ablehnung könne unter anderem die fehlende Vertrauensbasis zwischen Ärztin und Patientin sein.

Privatärzt*innen dürfen Eingriffe ablehnen

Nur Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens sind verpflichtet, nötige Operationen durchzuführen, erklärt Medizinrechtsanwalt André Wernli «20 Minuten». Doch auch da gebe es kantonale Unterschiede und die Spitäler handhaben solche Situationen unterschiedlich.

Im Notfall seien auch private Ärzte oder Kliniken verpflichtet, zu behandeln. Dies nicht zu tun, wäre unterlassene Hilfeleistung und als solche strafbar. Einen Notfall erkennen Ärztin und Klinik bei Valentina offenbar nicht. Sie wolle auch nichts mehr mit dieser Ärztin zu tun haben.