Nidwalden Stalking-Prozess: Angeklagter räumt Fehler ein

SDA

27.3.2019 - 18:39

Hat ein 59-Jähriger seiner Ex-Partnerin nachgestellt? Vor Gericht musste der vermeintliche Stalker nun Stellung zu den Vorwürfen beziehen.
Hat ein 59-Jähriger seiner Ex-Partnerin nachgestellt? Vor Gericht musste der vermeintliche Stalker nun Stellung zu den Vorwürfen beziehen.
Bild: Keystone/Alexandra Wey

Einem 59-Jährigen wird vorgeworfen, seiner Ex-Partnerin nachgestellt zu haben. Im Prozess hat sich der vermeintliche Stalker nun in Widersprüche verstrickt. Dabei wurde es unerwartet emotional.

Tränen, Widersprüche und Geständnisse hat es am Mittwoch vor dem Nidwaldner Kantonsgericht gegeben. Ein 59-Jähriger, der seiner Ex-Partnerin nachgestellt haben soll, musste sich in einem Stalking-Prozess verantworten. Die Verteidigung fordert eine Geld-, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe.

Ein Strafbestand des Stalkings fehle zwar in der Schweiz, einzelne Handlungen könnten aber strafbar sein, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren unbedingt, eine stationäre Massnahmen, 4000 Franken Busse sowie Kontakt- und Rayonverbote.

Dem Beschuldigten legte sie jeweils mehrfache Drohung, Nötigung und grobe Strassenverkehrsdelikte sowie Betrug und weitere Vergehen zur Last. Die Trennung von seiner Partnerin im Jahr 2016, die im Streit erfolgte, habe ihn sehr gekränkt, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Er räumt ein, in der Folge einen GPS-Peilsender ans Auto der Ex-Partnerin montiert zu haben, was genauso ein Fehler gewesen sei wie Bestellungen von Essen und Reizwäsche auf den Namen der Frau.

Realer Psychothriller

«Er hat mich 24 Stunden am Tag gejagt», schilderte die Ex-Partnerin vor Gericht unter Tränen. Sie habe Angst gehabt, dass er sie erwische und ihr etwas antue. Die Frau erlitt einen Zusammenbruch und wurde krankgeschrieben. Die Staatsanwältin sprach von einem Psychothriller, der zur Realität wurde.

Er habe Briefe, Pakete und oft täglich mehrerer Mails geschickt – mit intimen Videos, Bildern von zwei Grabsteinen oder dem Vermerk «Die Flucht gelingt dir nicht». Auch habe er sie im Strassenverkehr bedrängt, ihr zu Hause, in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz nachgestellt.

Laut einem Gutachten hat der Mann eine schwerwiegende und überdauernde Persönlichkeitsstörung. Der Angeklagte schiebe Verantwortung für eigenes Handeln auf andere ab.

Eifersuchtsszenen

Von einer Genugtuung und Schadenersatz für seine Ex-Partnerin wollte er vor Gericht nichts wissen. Sie habe ihr Leben lang Geld aus anderen Leuten herausgezogen, sagte er. Das Stalking sei überdies gegenseitig gewesen.

Seine Verteidigerin sagte, es liege ein Beziehungsstreit vor. Eifersuchtsszenen und überhöhte Liebesbeteuerungen der Ex-Partnerin hätten sich abgewechselt. Drohungen lägen nicht vor, die Bilder der zwei Grabsteine etwa seien Zeichen dafür gewesen, dass sie zusammen alt werden sollen.

Ihr Mandant sei unter anderem der mehrfachen Nötigung, des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig zu sprechen. Dafür solle er mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen sowie einer Busse von maximal 500 Franken zu bestraft werden und die ambulante Massnahme fortzuführen. Statt fünf Jahre forderte die Verteidigerin für drei Jahre ein Kontakt- und ein Annäherungsverbot auf unter 200 Meter. Für die Überhaft stehe ihm eine Genugtuung zu.

Widersprüche

Die Staatsanwältin wog in ihrem Plädoyer die Aussagen von Beschuldigtem und Ex-Partnerin gegeneinander ab. Die Frau habe glaubhaft, detailgetreu und inhaltlich konstant die Vorwürfe geschildert und sich auch selbstkritisch gegeben, was ein bedeutendes Glaubwürdigkeitsindiz sei. Sie würden durch Beweise und Indizien gestützt, etwa die unzähligen ausgedruckten Emails oder Videoaufnahmen sowie Zeugenaussagen.

Die Aussagen des Beschuldigten dagegen seien unglaubhaft. Sie enthielten wenig Details, oft habe er die Aussage verweigert und versucht, die Taten zu bagatellisieren. Dazu kämen mehrere Widersprüche.

Einer davon betraf den Anklagepunkt des Betrugs. Der Mann überwies seiner Ex-Partnerin – laut deren Angaben ungebeten – 25'000 Franken. Einmal sagte er vor Gericht, dies sei Geld für seine Kinder gewesen, ein andermal, es sei für ein gemeinsames Projekt mit der Ex-Partnerin in Brasilien bestimmt gewesen.

Die Anklägerin führte auch fehlende Reue an und wies auf Aussagen der Ex-Partnerin hin, wonach der Angeklagte das Stalking nach der Untersuchungshaft wieder aufgenommen habe. Der Beschuldigte sei offensichtlich ein unbelehrbarer Stalker. Das Rückfallrisiko sei hoch, die stationäre Massnahme daher angebracht, dem pflichtete auch die Verteidigerin der Privatklägerin bei.

Angeklagt wurden über hundert Taten. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

Bilder aus der Schweiz
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