Neue RegelnAufdringlichen Telefonmaklern drohen künftig Bussgelder
twei
20.11.2020
Telefonanrufe von aufdringlichen Versicherungsmaklern sollen künftig klar eingedämmt werden. Helfen soll nicht nur ein Bussgeldkatalog, sondern auch eine Gesetzesanpassung des Bundes.
Im Kampf um ihre Kunden kennen Krankenversicherung oft kein Pardon. Die Folge: lästige Werbeanrufe bei potenziellen Neukunden. Statt neuen Abschlüssen erreichen die Kassen bei den Menschen jedoch oft eher Abneigung. Nach einigen mehr oder minder erfolgreichen Branchenvereinbarungen starten die Krankenkassen-Verbände Santésuisse und Curafutura nun laut «SRF» einen neuen Versuch.
Der neu ausgearbeiteten Branchenvereinbarung, die auf Freiwilligkeit beruht, haben sich bislang alle wichtigen Kassen mit Ausnahme der Sanitas angeschlossen. Das Konzept, das ab 2021 geltend gemacht werden soll, untersagt unter anderem die Kaltaquise. Anrufe von Krankenversicherungen sind also erst dann zulässig, wenn bereits Kontakt zum Kunden bestand.
«Die unerwünschten Anrufe von windigen Versicherungsmaklern sind für alle ein Ärgernis. Mit der neuen Branchenvereinbarung können nun Bussen ausgesprochen werden», zeigte sich Matthias Müller, Mediensprecher von Santésuisse, gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hoffnungsfroh ob der Wirksamkeit der neuen Regelung.
Provisionen ab sofort gedeckelt
Bestandteil der Branchenvereinbarung ist auch die Festsetzung von Provisionen. Ab sofort dürfen Krankenkassen für den Abschluss einer Grundversicherung 70 Franken verlangen. Die Prämienhöhe bei einer Zusatzversicherung wurde bei maximal einer Jahresprämie gedeckelt.
Sarah Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung von Konsumentenschutz geht das noch nicht weit genug. Sie fordert: «In der Grundversicherung sollte es gar keine Provisionen geben. Da jagen sich die Versicherungen nur gegenseitig Kunden ab. Bei der Zusatzversicherung genügen aus unserer Sicht einige hundert Franken Provision.»
Auch der Bund mischt mit
Mehr Potenzial sieht Stalder in einer neuen Bestimmung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, die der Bund nun verabschiedete. Firmen, die unerlaubt Daten gesammelt haben, drohen ab sofort Sanktionen, wie Stalder erklärte: «Wenn eine Schweizer Krankenkasse Adressen und Telefonnummern von einem ausländischen Callcenter kauft, die illegal erhoben wurden, kann die Krankenkasse zur Rechenschaft gezogen werden. Bisher war das nicht möglich.»
Zusätzlich soll im kommenden Jahr, spätestens ab Juli, eine Callfilter-Pflicht lästigen Werbeanrufen vorbeugen. Damit werden auch die Schweizer Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen, die die technische Umsetzung solcher Filter zu verantworten haben. So schreibt es eine Anpassung des Fernmeldegesetzes vor. Während Swisscom und Sunrise in dieser Hinsicht bereits nachgerüstet haben, steht die Umsetzung der neuen Bestimmung bei Salt und UPC noch aus.