Coronavirus – SchweizBAG weitet Covid-19-Testkriterien aus
SDA
22.4.2020 - 12:12
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weitet seine Testkriterien für Covid-19 aus: Neu sollen alle Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung mit oder ohne Fieber, mit Muskelschmerzen oder Geruchs- oder Geschmacksverlustes getestet werden.
Ausserdem sollen Kantonsärztinnen und Kantonsärzte auch bei asymptomatischen Personen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen Tests anordnen können, wenn das gerechtfertigt sei, um die Ausbreitung des Virus innerhalb der Einrichtung zu verhindern und zu kontrollieren, wie das BAG am Mittwoch auf seiner Website schreibt.
Bisher wurden Covid-19-Tests nur bei Personen empfohlen, die neben den erwähnten Symptomen auch mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllten: Sie befanden sich bereits im Spital, gehörten einer besonders gefährdeten Gruppe an (älter als 65 Jahre, Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankung, chronische Atemwegserkrankung, Krebs) oder gehörten zum Gesundheitspersonal und standen zwischen zwei und 15 Minuten in Kontakt mit Patienten.
Die Massnahmen seien Teil einer neuen Teststrategie während der schrittweisen Öffnung des Lockdowns ab dem 27. April, schreibt das BAG weiter. Denn dabei bestehe die Gefahr, dass die Fallzahlen wieder anstiegen.
Um die Übertragungsketten besser kontrollieren zu können, müssten deshalb die Fallerkennungs sowie die Isolations- und Quarantänemassnahmen in den Kantonen verstärkt werden. Am Vortag hatte das BAG die Beteiligung an der Entwicklung einer Contact-Tracing-App bekanntgegeben. Diese soll die Identifizierung von Kontakten bestätigter Fälle erleichtern.
Von Schnelltest und serologischen Tests rät das BAG weiterhin ab. Für die Diagnose von Covid-19 sei nur der sogenannte PCR-Tests verlässlich. Dabei werden von medizinischem Fachpersonal Proben aus den oberen oder unteren Atemwegen entnommen.
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