Mutter verblutet bei Geburt Basler Strafgericht spricht Ärzte und Hebamme frei

SDA, smi

29.2.2024 - 09:23

Das Basler Strafgericht hat am Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist sein Urteil gefällt (Archivbild).
Das Basler Strafgericht hat am Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist sein Urteil gefällt (Archivbild).
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2014 ist eine Mutter bei der Geburt ihres siebten Kinds verblutet. Das Basler Strafgericht hat zwei Ärzte und die Hebamme vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Einen Tag vor der Verjährungsfrist.

29.2.2024 - 09:23

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  • Das Basler Strafgericht spricht zwei Ärzte und eine Hebamme vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
  • Sie betreuten eine Frau, die bei der Geburt eines Kindes verblutet war. Das Kind erlitt bleibende Hirnschäden.
  • Das Gericht hat sein Urteil am Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist gefällt.

Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag zwei Ärzte und eine Hebamme von der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen. Das Gericht kam zum Schluss, dass sie keine Verantwortung für den Tod einer gebärenden Mutter tragen.

Der Gerichtspräsident sagte zu Beginn der Urteilseröffnung, die drei Beschuldigten hätten keine Verzögerungstaktik betrieben. Sie seien an einer Aufklärung interessiert gewesen, hätten aber von ihrem Beschwerderecht Gebrauch gemacht. Das Urteil wurde just einen Tag vor der drohenden Verjährung am 1. März gefällt.

Im März 2014 verblutete eine Mutter bei der Geburt ihres siebten Kindes im Basler Bethesdaspital an den Folgen eines Uterusrisses. Das Kind erlitt einen Mangel an Sauerstoffmangel und musste reanimiert werden. Es erlitt bleibende schwere Gehirnschäden.

Die Staatsanwaltschaft hatte den zwei Ärzten und der Hebamme vorgeworfen, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Das Strafgericht kam jedoch zu einem anderen Schluss und sprach die drei von sämtlichen Anklagepunkten frei.

SDA, smi