Coronavirus – SchweizBerner Regierung debattiert öV-Maskenpflicht
SDA
30.6.2020 - 16:24
Die Berner Kantonsregierung wird an ihrer wöchentlichen Sitzung vom (morgigen) Mittwoch eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr (öV) diskutieren. Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) wird einen entsprechenden Antrag einbringen.
Gundekar Giebel, Mediensprecher der bernischen Gesundheits-, Integrations- und Sozialdirektion, bestätigte am Dienstag auf Anfrage eine Meldung von Blick.ch des gleichen Tags. Schnegg wolle die Maskenpflicht möglichst rasch, sagte Giebel weiter.
Am Montag war anlässlich einer Medienkonferenz von Bundesrat Berset bereits bekannt geworden, dass die Kantone in den kommenden Tagen verschiedene Corona-Schutzmassnahmen wie etwa die Maskentragpflicht diskutieren werden.
Auf Anfrage hiess es dazu am Dienstag bei der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK, diese plane, die Kantone zur Frage einer Maskenpflicht zu konsultieren. Es gehe insbesondere um den öffentlichen Verkehr, aber auch um weitere Bereiche.
Ziel sei ein möglichst koordiniertes Vorgehen. Falls ein Kanton auf seinem Gebiet eine Maskenpflicht erlasse, empfehle die GDK eine interkantonale oder zumindest eine regionale Absprache.
Vergangene Woche gab der Kanton Genf bekannt, er verzichte vorerst auf eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Die Genfer Regierung werde diese Frage aber nochmals diskutieren.
Maskenpflicht in Berner Gefängnissen
Die bernische Sicherheitsdirektion gab am Dienstag bekannt, sie führe eine Maskentragpflicht in den fünf Regionalgefängissen des Kantons Bern ein. Ab sofort müssten alle Häftlinge, Mitarbeitende und Besucher eine Schutzmaske tragen.
Von der Massnahme betroffen sind rund 400 eingewiesene Personen, 250 Mitarbeitende sowie die Besucherinnen und Besucher.
In den Regionalgefängnissen könne der Mindestabstand aufgrund der beengten Verhältnisse nicht immer eingehalten werden, schreibt die Berner Sicherheitsdirektion. Durch die häufigen Ein- und Austritte steige zudem die Möglichkeit einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Weiterhin keine Maskenpflicht gibt es in den vier Justizvollzugsanstalten (JVA) Thorberg, Hindelbank, St. Johannsen und Witzwil. Dort sind die Platzverhältnisse grosszügiger, und es gibt keine direkten Eintritte: Die JVA-Insassen kommen zuerst für zehn Tage in Quarantäne in einem Regionalgefängnis.
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