Kanton St. Gallen Betrügerin will Rente von verstorbener Mutter erschleichen

dmu

7.11.2023

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG hat die Frau zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG hat die Frau zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Keystone

Eine Frau aus dem Kanton St. Gallen hat versucht, die Rente ihrer verstorbenen Mutter zu beziehen. Zudem hat sie unrechtmässig Erwerbsausfall bezogen. Nun ist sie verurteilt worden.

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  • Eine Frau ist im Kanton St. Gallen wegen mehrfachen versuchten Betrugs und weiteren Delikten verurteilt worden.
  • Sie hat versucht, sich die Rente ihrer verstorbenen Mutter zu erschleichen.
  • Während der Pandemie hat sie zudem unrechtmässig einen Erwerbsausfall geltend gemacht und mehrere Zehntausend Franken von der Sozialversicherungsanstalt bezogen.
  • Sie ist zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt worden.

Im Kanton St. Gallen hat eine Frau versucht, die Rente ihrer verstorbenen Mutter zu beziehen. Der Schwindel flog auf und die Frau wurde verurteilt, wie das «Tagblatt» berichtet. Doch damit nicht genug: Die Mittsechzigerin hat sich während der Pandemie Zehntausende Franken von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) erschlichen.

Nachdem ihre Mutter starb, hat die Frau einen handgeschriebenen Brief an die Behörden verfasst. Darin habe sie sich als ihre Mutter ausgeben und behauptet, noch am Leben zu sein und Anspruch auf Rentenleistung zu haben.

Sie versuchte, die Rentenkasse davon zu überzeugen, ihre Mutter sei bettlägerig und ihre Rente müsse deshalb auf das Konto der Tochter überwiesen werden. Ihr Plan ging nicht auf, die Behörde durchschaute den Betrug und nahm die Frau ins Visier.

Nicht der erste Betrug

Die Ermittlungen ergaben: Die Frau hat bereits in der Vergangenheit betrogen. Während der Corona-Zeit machte die Frau einen Erwerbsausfall als angebliche freie Eventmanagerin geltend – ohne jemals in diesem Beruf tätig gewesen zu sein. Gemäss «Tagblatt» überwies die SVA ihr 26'000 Franken für das erste Halbjahr 2020. Insgesamt hat sie sich in drei Halbjahren mehrere Zehntausend Franken erschlichen.

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG hat die Frau nun wegen mehrfachen versuchten Betrugs, unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen und Widerhandlung gegen das AHV-Bundesgesetz verurteilt.

Das Strafmass beläuft sich auf 120 Tagessätze zu je 30 Franken. Die Geldstrafe ist aber nur bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sicher bezahlen muss sie indes eine Busse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 850 Franken.