Zehntausende Franken Schaden Miet-Betrügerin muss die Schweiz verlassen

Samuel Walder

29.10.2024

Eine Frau mietete Häuser und Wohnungen, die sie gar nicht bezahlen konnte. (Archivbild)
Eine Frau mietete Häuser und Wohnungen, die sie gar nicht bezahlen konnte. (Archivbild)
sda

Eine Frau wird des Landes verwiesen: Sie hat mehrfach Vermieter, die Sozialhilfe und auf Facebook betrogen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 43'989 Franken.

Samuel Walder

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  • Eine Frau muss sich wegen mehrfachen Betrugs in Form von Mieterschleichung und falschen Sozialhilfeangaben vor Gericht verantworten.
  • Dabei verursachte sie einen Schaden von 43'989 Franken.
  • Das Gericht sprach sie teilweise frei, verurteilte sie jedoch in anderen Fällen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 1500 Franken.
  • Zusätzlich wird die Frau für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Da wollte jemand keine Miete zahlen: Eine Frau mit kroatischen Wurzeln, jedoch in der Schweiz aufgewachsen ist, soll in den letzten Jahren als sogenannte Mietnomadin mehrere Vermieter betrogen haben, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Laut Anklage erschlich sie sich durch falsche Angaben zu Festanstellungen, Einkommen und Mietreferenzen mehrere Wohnungen und richtete insgesamt einen Schaden von 43'989 Franken an.

Nachdem sie und ihr Ehemann zu Beginn stets zwei bis drei Mieten gezahlt hatten, stellten sie irgendwann die Zahlungen ein. Der Auszug erfolgte erst nach kostspieligen Verfahren für die Vermieter.

Wiederholungstäter machen Vermietern das Leben schwer

Bereits beim Auftakt der Gerichtsverhandlung in Bremgarten machte die Beschuldigte klar: «Mir geht es sehr schlecht, ich habe seit zehn Jahren Panikattacken.» Gerichtspräsident Raimond Corboz ging die Anklagepunkte einzeln durch. So unterschrieb die Frau Ende 2018 einen auf sechs Monate befristeten Mietvertrag für ein Einfamilienhaus in Bergdietikon zu einer Miete von 3500 Franken monatlich.

Sie erklärte, aufgrund eines Heizungsausfalls und defekter Sanitäranlagen eine Reduktion der Miete verlangt zu haben, die Nutzung eines Toi-Toi-WCs im Garten sei notwendig gewesen. Als der Vermieter eine Kaution von 10'000 Franken forderte, zog die Familie schliesslich aus.

Im Juni 2019 mietete die Familie für 18 Monate eine Wohnung in Berikon, diesmal zu 2210 Franken pro Monat. Auch hier blieben laut Anklage zwei bis drei Monatsmieten unbezahlt. Die Beschuldigte gab zudem als Referenz ein fiktives Paar namens «Herr und Frau Peppi» an. Als der Vermieter unter der Nummer anrief, nahm die Frau selbst ab und stellte sich ein gutes Zeugnis aus.

Eine weitere Wohnung fand die Familie ab September 2020 erneut in Berikon. Die Miete belief sich hier auf 2215 Franken monatlich, doch kurz nach Vertragsbeginn warnte ein früherer Vermieter die neuen Eigentümer vor möglichen Zahlungsausfällen.

Neben Mietbetrug auch Sozialhilfe- und Facebook-Beturg

Zusätzlich zur Mieterschleichung habe die Frau auch falsche Angaben beim Sozialamt gemacht. Die Familie erhielt monatlich 3263 Franken Sozialhilfe. Einkommen ihres Ehemanns aus rückwirkend erhaltenem Arbeitslosentaggeld wurden jedoch verschwiegen, sodass die Familie unrechtmässig 44’500 Franken bezog.

Die Angeklagte verteidigte sich, sie habe «nie zu viel Geld gehabt». Ihr Sohn sei an Krebs erkrankt, und die 200'000 Franken teure Behandlung sei nicht durch die Krankenkasse gedeckt gewesen.

Die Anklage wirft der Frau zudem Facebook-Betrug vor. Sie habe Taschen und Parfüms verkauft, jedoch die Ware nicht verschickt. Sie erklärte, dies aufgrund ihres psychischen Zustands manchmal nicht geschafft zu haben, wolle jedoch den Betroffenen das Geld zurückzahlen.

Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch und erklärte, seine Mandantin habe die Absicht gehabt, die Miete zu zahlen, und nicht vorsätzlich gehandelt. Bereicherung sei nicht das Ziel gewesen.

Betrügerin wird teilweise freigesprochen

Das Gericht sprach die Frau im ersten Fall um das Haus in Bergdietikon frei und stellte ein Verfahren zu Facebook-Betrügereien ein. In den übrigen Fällen wurde sie jedoch des Betrugs schuldig gesprochen.

Sie erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Busse von 1500 Franken. Gerichtspräsident Corboz begründete das Urteil folgendermassen: «Sie zahlten die Miete jeweils so lange, wie es gerade reichte.» Im zweiten Mietverhältnis sei die längere Wohnzeit nur durch zusätzliche Arbeitslosengelder ermöglicht worden.

Der Schuldspruch hat ernste Folgen für die Beschuldigte: Sie muss die Schweiz für fünf Jahre verlassen, auch weil sie mehrfach vorbestraft ist. «Sie wurden schon früher gewarnt, Sie wollten nicht darauf hören», ermahnte Corboz.

Die Frau erklärte, dass sie in Kroatien nichts habe und ihr Sohn ihre Unterstützung brauche, auch wenn er volljährig sei. «So ist das Gesetz, Sie müssen nicht mir den Vorwurf machen, sondern sich selbst», schloss der Richter.