Bessere Überwachung Affenpocken-Fälle sind jetzt meldepflichtig

gbi

18.7.2022

Videografik: Affenpocken – Wissenswertes zur Virus-Erkrankung

Videografik: Affenpocken – Wissenswertes zur Virus-Erkrankung

Videografik: Affenpocken – Wissenswertes zur Virus-Erkrankung

01.07.2022

Mehrere Länder haben eine Meldepflicht für Affenpocken-Fälle bereits eingeführt – nun zieht auch die Schweiz nach. Der Bund erhofft sich davon eine genauere Beobachtung der Entwicklung.

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Die Affenpocken verbreiten sich in Europa. In der Schweiz wurden zwischen 21. Mai und 3. Juli insgesamt 115 laborbestätigte Fälle registriert, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seinem Bulletin vom Montag festhält. Doch noch bestünden Lücken im Überwachungssystem, die nun geschlossen werden sollen: Ärzt*innen und Kliniken müssen bestätigte Affenpocken-Fälle neu zwingend melden. 

Dieser Schritt solle es ermöglichen, «die Wissenslücken insbesondere im Bereich des Übertragungswegs des Affenpockenvirus zu schliessen und rechtzeitig allfällige Übertragungen in der Schweiz zu erkennen und zu bekämpfen», schreibt das BAG. 

Besonders häufig seien Affenpocken bei Männern aufgetreten, die Sex mit Männern hätten, wird betont. Zu den Symptomen zählen Hautausschlag und Läsionen – erst Bläschen, danach Pusteln und schliesslich Krusten –, geschwollene Lymphknoten, Entzündungen in der Genital- und Analregion, Fieber, Schüttelfrost, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen sowie Erschöpfung.

Affenpocken würden deutlich milder als Pocken verlaufen, seien aber gefährlicher als zum Beispiel Windpocken (Wilde Blattern). Die Inkubationszeit beträgt fünf bis 21 Tage.

Eine elektronenmikroskopische Aufnahme von Affenpockenviren.
Eine elektronenmikroskopische Aufnahme von Affenpockenviren.
Cynthia S. Goldsmith/Russell Regner/CDC/AP/dpa