Fragwürdiges Geschäft Bund nimmt Pilatus-Auftrag unter die Lupe

SDA

26.10.2018 - 15:25

Ein Pilatus PC-21 steht in einem Hangar der Pilatus Flugzeugwerke AG in Stans zum Rollout bereit.
Ein Pilatus PC-21 steht in einem Hangar der Pilatus Flugzeugwerke AG in Stans zum Rollout bereit.
Source: Keystone/Archiv

Pilatus hat einen Vertrag mit der saudiarabischen Luftwaffe verschwiegen. Weil der Flugzeugbauer damit womöglich gegen ein Gesetz verstösst, ermittelt nun der Bund. 

Das Aussendepartement (EDA) prüft einen umstrittenen Auftrag von Pilatus in Saudiarabien. Der Flugzeughersteller hatte dem EDA nicht mitgeteilt, dass er die saudischen Streitkräfte logistisch unterstützt. Möglicherweise hat Pilatus gegen ein Bundesgesetz verstossen.

Pilatus hatte 2017 einen Supportvertrag für die PC-21-Flotte der saudischen Luftstreitkräfte abgeschlossen. Der Auftrag sieht während fünf Jahren den Support von 55 Flugzeugen vor, die in der Hauptstadt Riad stationiert sind, wie aus dem Geschäftsbericht 2017 von Pilatus hervorgeht.

Brisant ist der Auftrag auch, weil Saudiarabien in den Bürgerkrieg in Jemen involviert ist. In dem Land kämpft seit 2015 die international anerkannte Regierung gegen die Rebellen. Saudiarabien führt ein Militärbündnis an, das Stellungen der Huthis aus der Luft angreift. Bislang sind mehr als 28'000 Menschen umgekommen. Die Uno spricht von der weltweit grössten humanitären Katastrophe.

EDA blieb aussen vor

Trotz dieser Ausgangslage hat der Flugzeughersteller das EDA nicht über den Auftrag informiert, wie die Tamedia-Zeitungen am Freitag publik machten. Das EDA habe «erst vor kurzem aufgrund eigener Abklärungen» von Pilatus über deren Tätigkeiten in SaudiArabien erfahren, schreibt das Departement auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA.

Laut EDA handelt es sich bei den Tätigkeiten um logistische Unterstützung von Streitkräften. Ausbildungsdienstleistungen würden gemäss vorliegenden Informationen hingegen nicht erbracht. Pilatus wollte sich auf Anfrage nicht äussern. Das Unternehmen werde zu gegebener Zeit Stellung nehmen.

Das EDA klärt den genauen Sachverhalt zurzeit ab und hat ein Meldeverfahren eingeleitet. Wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die Tätigkeiten illegal sind, kann es ein Prüfverfahren durchführen. Danach kann es die Tätigkeit verbieten. Verletzungen der Meldepflicht können mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Heikle Geschäfte im Ausland

Grundlage bildet das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), das 2015 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Schweizer Unternehmen, ihre Einsätze im Ausland einer Behörde im EDA zu melden. Diese entscheidet, ob sie prüfen will, ob der geplante Einsatz gesetzeswidrig sein könnte und verboten werden müsste.

Verboten ist es von der Schweiz aus operierenden Firmen, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen von bewaffneten Konflikten im Ausland teilzunehmen. Auch dürfen sie kein Personal für derartige Einsätze rekrutieren, ausbilden und vermitteln. Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen, sind ebenfalls verboten. So darf in einem Staat, in dem bekanntermassen gefoltert wird, kein Gefängnis betrieben werden.

Steigende Zahl von Meldungen

Die Regulierung ins Rollen gebracht hatte der Umstand, dass die britische Aegis Group 2010 ihren Holding-Sitz nach Basel verlegt hatte. Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist. Mittlerweile ist Aegis wieder aus der Schweiz weggezogen. Die Entscheidung für den Wegzug war eine direkte Konsequenz der neuen Gesetzgebung.

Vergangenes Jahr gingen 450 Meldungen beim EDA ein. Das ist ein Drittel mehr als im Vorjahr. Die Behörden leiteten 18 Prüfverfahren ein, dreimal mehr als noch 2016. In 13 Fällen konnte der Verdacht nicht erhärtet werden, in drei Fällen verzichtete das Unternehmen nach der Prüfung auf die beabsichtigte Tätigkeit, und in zwei Fällen wurde die Mission verboten.

Zurück zur Startseite

SDA