CoronavirusBund soll Corona-Tests laut Kommission weiterhin bezahlen
trm, sda
24.6.2022 - 16:49
Der Bund soll die Kosten für Corona-Tests weiterhin übernehmen. Dieser Meinung ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N).
trm, sda
24.06.2022, 16:49
SDA
Die Kommission trat mit 18 zu 5 Stimmen auf die Vorlage zur Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes ein. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Die Vorlage soll sicherstellen, dass dem Bund weiterhin «einzelne bewährte Instrumente» zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Seit der Rückkehr zur normalen Lage per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie.
Kantonalen Flickenteppich vermeiden
Ein wichtiger Pfeiler im Kampf gegen das Virus ist laut Kommission ein einfacher und rascher Zugang zu Covid-19-Tests. Angesichts des drohenden Anstiegs der Viruszirkulation in den Wintermonaten soll aus epidemiologischer und organisatorischer Sicht die Verantwortung für das Testregime und die Finanzierung beim Bund bleiben und nicht an die Kantone gehen. Die Kommission befürchtet ansonsten ein System von 26 verschiedenen kantonalen Regelungen.
Eine Kommissionsminderheit beantragt wie der Bundesrat, dass der Bund noch bis Ende März 2023 die Teststrategie festlegt, ab dem 1. Januar 2023 jedoch die Kantone die Testkosten tragen.
Bei den übrigen Punkten folgte die Kommission den Anträgen des Bundesrates, wie es weiter hiess. Sie unterstützt insbesondere die gesetzlichen Grundlagen für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten und die SwissCovid-App sowie die Weiterführung der spezifischen Massnahmen zum Schutz von vulnerablen Arbeitnehmenden.
Umstrittene Verlängerung
Unbestritten blieben die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln sowie im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen. Eine Minderheit beantragt die Weiterführung der Massnahmen in den Bereichen Kultur, Härtefälle für Unternehmen, Erwerbsausfallentschädigung, Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsentschädigung.
Nach Auffassung der Mehrheit sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Handlungsinstrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie bis im Sommer 2024 verlängert werden. Minderheiten halten hingegen eine Verlängerung bis März 2023 respektive Sommer 2023 für ausreichend.
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