Mehr TierwohlBundesrat fordert schärfere Regeln für Nutztierhalter
SDA/twei
12.8.2020
Erwarten Nutztierhalter bald deutlich strengere Verfassungsbestimmungen? Entsprechende Bestrebungen hat der Bundesrat heute angekündigt.
Der Bundesrat will die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern. Er nimmt dabei zentrale Aspekte der Massentierhaltungsinitiative auf, die er als Ganzes aber ablehnt.
Der Bundesrat verzichtet in seinem direkten Gegenentwurf zum Volksbegehren darauf, private Biostandards in die Verfassung aufzunehmen. Die Anwendung dieser Standards auf Importe wäre laut der Regierung unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Mit den übrigen Forderungen der Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» ist der Bundesrat aber einverstanden. So will er das Wohlergehen aller Tiere als Grundsatz in die Verfassung aufnehmen. Die Initiative bezieht sich ausschliesslich auf Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Mehr Auslauf für Tiere geplant
Der direkte Gegenentwurf des Bundesrats befindet sich bis zum 20. November in der Vernehmlassung. Demnach sollen in verschiedenen Bereichen die Minimalanforderungen für alle Nutztiere angehoben werden. Grundsätzlich sollen alle Nutztiere regelmässigen Auslauf haben.
Rinder sollen künftig entweder in Freilaufställen gehalten werden oder in Anbindeställen tagsüber Auslauf im Freien erhalten. Schweine sollen zwingend einen eingestreuten Liegebereich haben. Dadurch werden die Tiere widerstandsfähiger gegen Krankheiten. Der Einsatz von Medikamenten wie Antibiotika wird vermindert. Bei der Schlachtung soll vermieden werden, dass die Tiere Schmerz empfinden, leiden oder Angst haben.
Sollte der direkte Gegenentwurf in der Volksabstimmung angenommen werden, will der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten zur Ausgestaltung der neuen Verfassungsbestimmung. Ziel sei es, die landwirtschaftliche Tierhaltung weiter zu verbessern, schreibt der Bundesrat.
Kritik vom höchsten Bauern
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und die Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft sollen laut dem Bundesrat im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung nach der Vernehmlassung analysiert werden.
Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) liess im Februar verlauten, dass er die Initiative gegen Massentierhaltung nicht unterstütze. Die Schweiz habe bereits heute eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. «Wir können nicht noch viel strenger werden, wenn unsere Bauern ihre Konkurrenzfähigkeit nicht total verlieren wollen.»
Die Massentierhaltungsinitiative würde den Bund verpflichten, die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu schützen. Das soll auch den Anspruch umfassen, nicht in Massentierhaltung zu leben. Als Massentierhaltung definiert die Initiative eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.
Der Bund müsste Kriterien festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Er soll auch Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken erlassen. Die Ausführungsgesetzgebung müsste sich bezüglich Würde des Tiers an Bio-Suisse-Standards orientieren.
Hinter dem Volksbegehren stehen Personen aus 15 Organisationen. Darunter sind Vera Weber von der Fondation Franz Weber sowie Vertreter von Greenpeace und den Grünen.