Sonderregelung für Magistratspersonen Bundesrat kürzt Witwenrenten – und ist selbst nicht betroffen

aru

4.1.2024

Ab 2026 soll es keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Grund dafür ist die Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Ab 2026 soll es keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Grund dafür ist die Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Quelle: Keystone

Eine lebenslange Witwenrente soll es in der Schweiz bald nicht mehr geben – ausser man war der Gatte oder die Gattin eines Bundesratsmitglieds. Dafür gibt es drei Gründe.

aru

4.1.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Weil Frauen und Männer bei den Witwen- und Witwerrenten ungleich behandelt werden, soll das Gesetz angepasst werden.
  • Dabei ergeben sich Einsparungen von rund 1 Milliarde Franken.
  • Während bei der breiten Masse gespart wird, bleiben die Renten von Witwen und Witwern von Magistratspersonen unangetastet.
  • Diese belaufen sich auf jährlich rund 142'000 Franken pro Person.

Langfristig soll jährlich rund 1 Milliarde Franken eingespart werden. So soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch bei den bereits laufenden Witwenrenten sind Einsparungen vorgesehen. Denn wer jünger als 55 Jahre alt ist, könnte seine bisherige Rente verlieren.

Diese neue Handhabung entspreche einer veränderten «gesellschaftlichen Realität», heisst es vonseiten des Bundesrats. Denn das Frauenbild, auf dem die Witwenrenten basieren, sei überholt. 

Weil davon ausgegangen wurde, dass auch kinderlose Witwen nach dem Ableben ihres Partners in eine finanzielle Notlage geraten, erhalten auch sie eine Witwenrente – nicht aber kinderlose Männer. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, hat dies der Schweiz eine Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingehandelt – wegen Männerdiskriminierung.

Für Magistratspersonen gilt eine Sonderregel

Ab 2026 soll es die Witwen- und Witwerrenten nur noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes geben. Falls der Ehemann oder die Ehefrau danach stirbt, soll es nur noch eine zweijährige Übergangsrente geben – für beide Geschlechter.

Warum gibt es für die Hinterbliebenen von Magistraten weiterhin eine lebenslange Witwenrente und fürs gemeine Volk nicht? Auf dem Foto: Bundeskanzler Viktor Rossi, Bundesräte Elisabeth Baume-Schneider, Ignazio Cassis, Karin Keller-Sutter, Viola Amherd, Guy Parmelin, Albert Rösti und Beat Jans.
Warum gibt es für die Hinterbliebenen von Magistraten weiterhin eine lebenslange Witwenrente und fürs gemeine Volk nicht? Auf dem Foto: Bundeskanzler Viktor Rossi, Bundesräte Elisabeth Baume-Schneider, Ignazio Cassis, Karin Keller-Sutter, Viola Amherd, Guy Parmelin, Albert Rösti und Beat Jans.
Quelle: Bundesrat

Bei Magistratspersonen – also Bundesrät*innen, Bundesrichter*innen und Bundeskanzler*innen – spielt die veränderte gesellschaftliche Realität offenbar keine Rolle. Denn deren Partner*innen sollen weiterhin eine lebenslange Witwenrente erhalten bei Todesfällen.

Es soll weiterhin gelten: Stirbt eine amtierende oder ehemalige Magistratsperson, erhält die Partnerin oder der Partner eine Hinterlassenenrente von rund 142'000 Franken. Ob jemand Kinder hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die einzige Bedingung ist dabei, dass die Ehe mit der verstorbenen Magistratsperson mindestens zwei Jahre gedauert haben muss.

Drei Gründe, warum die Renten nicht gesenkt werden

Gekürzt werde die Rente lediglich, wenn sie zusammen mit einem allfälligen anderen Einkommen den Betrag von 236'000 Franken übersteigt – dies ist ein halber Bundesratslohn.

Es gebe drei Gründe, warum die Renten bei den Bundesräten nicht jener Systematik der breiten Bevölkerung angepasst werde, heisst es vonseiten der Bundeskanzlei, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt.

Erstens wolle man mit der Reform der Witwenrenten die Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern aufheben. Eine solche bestehe bei den Magistrat*innen-Renten bereits heute nicht.

Zweitens würden sich die Ruhegehälter der Magistratspersonen nur bedingt mit den AHV-Renten vergleichen lassen. So würden sie beispielsweise je nach Zusatzeinkommen gekürzt.

Und drittens habe das Parlament die Verordnung über die Besoldung von Magistratspersonen erlassen – und nicht der Bundesrat. Änderungen vorzunehmen, würde der Bundesversammlung obliegen.

4,3 Millionen Franken für Ruhegehälter

Bereits mehrmals waren diese Sonderregeln Thema im National- und Ständerat. Massgebliche Änderungen gab es jedoch nicht. Viel Kosten generieren die Ruhegehälter der ehemaligen Bundesratsmitglieder, da diese ab dem Rücktritt bis ans Lebensende bezahlt werden. Konkret belaufen sie sich auf den halben Lohn eines Bundesrats: also 236’500 Franken pro Jahr. 2022 gab der Bund 4,3 Millionen Franken dafür aus.

Amherd und Jans: So wurden die Bundesräte gefeiert

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21.12.2023