Nach dem Ja von Volk und Ständen zu einer 13. AHV-Rente wollen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch einen «Dreizehnten» für Beziehende einer IV- und Hinterlassenenrente einführen. Der Bundesrat winkt mit Verweis auf die angeschlagenen Bundesfinanzen ab.
Im Parlament sind verschiedene Vorstösse zum Thema hängig. Am Donnerstag hat der Bundesrat seine Antwort auf eine Motion der Fraktion der Grünen publiziert. Demnach soll bei der Umsetzung der 13. AHV-Rente die gesamte erste Säule berücksichtigt werden. Der Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels soll auch bei der Invaliden- und der Hinterlassenenrente gesetzlich verankert werden.
Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab. Zwar sei die Forderung nach einer 13. Hinterlassenen- und einer 13. Invalidenrente «grundsätzlich nachvollziehbar», heisst es in seiner am Donnerstag publizierten Stellungnahme. Wegen der angespannten Lage der Bundesfinanzen und der Auswirkungen einer Gegenfinanzierung auf die Wirtschaft und die Bevölkerung sei die Einführung der geforderten neuen Leistungen jedoch «nicht angezeigt».
Eine 13. Hinterlassenenrente würde die AHV-Ausgaben laut dem Bundesrat jährlich um rund 150 Millionen Franken erhöhen, wobei sich der Anteil des Bundes auf 30 Millionen Franken beläuft. Die 13. IV-Rente würde die Ausgaben der Invalidenversicherung im Jahr 2026 um rund 460 Millionen Franken erhöhen.
Analog zum Vorschlag betreffend die Finanzierung der 13. Altersrente würde dies entweder die Erhöhung der Beiträge um 0,1 Prozentpunkte oder die Anhebung der für die Versicherung bestimmten Mehrwertsteuersätze um 0,05 Prozentpunkte und die Erhöhung der Beiträge um 0,05 Prozentpunkte bedeuten, wie der Bundesrat schreibt. Die Pläne zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sind im Parlament umstritten.
Über die Einführung einer 13. IV-Rente diskutiert bald die zuständige Ständeratskommission. Ihre Schwesterkommission des Nationalrats fordert mit einer parlamentarischen Initiative einen «Dreizehnten» in der Invalidenversicherung. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen.
Washington, 25.07.2024:
Eigentlich ist bei den Demokraten ein Parteitag zur Kür des Präsidentschaftskandidaten im August angesetzt. Doch die Partei will ein Votum schon früher – und das per virtuellem Weg.
Sollte mit Kamala Harris nur eine Person zur Wahl stehen, könne eine elektronische Abstimmung frühestens am 1. August starten. Sollte es mehrere Anwärter geben, beginne die Abstimmung ein paar Tage später.
Mögliche Anwärter haben noch bis Ende Juli Zeit, eine Präsidentschaftsbewerbung einzureichen und unter anderem die Unterstützung von 300 Delegierten vorzuweisen.
Schätzungen von US-Medien zufolge hat Harris derzeit die Unterstützung von genügend Delegierten der Demokraten, um als Kandidatin ihrer Partei nominiert zu werden.
26.07.2024
Umfragen: Harris knapper Vorsprung bringt frischen Wind in Wahlkampf
Washington, 24.07.2024:
Aus dem Nichts direkt in die Favoritenrolle? Noch vor wenigen Tagen sprach fast niemand über die Vizepräsidentin der USA Kamala Harris. Nach Joe Bidens Rückzug gerät sie nicht nur an die Spitzenposition der Domokraten, sondern vielleicht sogar an die des Präsidentschaftsrennen.
Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos und der Nachrichtenagentur Reuters sieht Harris nämlich auf nationaler Ebene bei 44 Prozent – und damit zwei Prozentpunkte vor Trump.
Der Unterschied ist allerdings so knapp, dass er innerhalb der Fehlertoleranz liegt und ist daher nur begrenzt aussagefähig. Und wegen des besonderen Wahlsystems in den USA sind nationale Befragungen ohnehin nur ein Stimmungsbarometer.
Ob Harris Trump schlagen kann, ist offen. Fakt ist aber, dass sie eine neue Welle der Euphorie ausgelöst hat und das Präsidentschaftsrennen jetzt so richtig spannend werden könnte.
25.07.2024
Panik bei Badegästen // Fähre löst Flutwelle aus – Frau bricht sich zwei Rippen
Plötzlich bricht eine grosse Welle auf einem Strand bei Mykonos ein. Die Ursache ist eine Fähre, die zu schnell und zu nahe der Küste vorbeifährt. Im Video siehst du, wie die Flutwelle Panik bei den Badegäste auslöst.