Migration Bundesrat will dem Migrationspakt fürs Erste nicht beitreten

SDA

21.11.2018 - 13:58

Mitglieder der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz AUNS übergeben der Bundeskanzlei eine Petition gegen den UNO-Migrationspakt.
Mitglieder der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz AUNS übergeben der Bundeskanzlei eine Petition gegen den UNO-Migrationspakt.
Source: Keystone

Die Schweiz stimmt dem UNO-Migrationspakt noch nicht zu. Der Bundesrat will den Ausgang der Parlamentsdebatte abwarten, bevor er entscheidet.

Die Schweiz stimmt dem Uno-Migrationspakt vorläufig nicht zu. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, der Konferenz fernzubleiben, an welcher der Pakt verabschiedet wird. Er will den Ausgang der Parlamentsdebatte abwarten, bevor er entscheidet.

Der Migrationspakt soll an einem Gipfel vom 10. und 11. Dezember in Marokko besiegelt werden. Die Uno will damit zum ersten Mal Grundsätze für den Umgang mit Migranten festlegen. Inzwischen ist der Pakt aber in mehreren Ländern umstritten. Bisher haben die USA, Israel, Australien, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Bulgarien und Estland dem Pakt eine Absage erteilt.

Spätere Annahme bleibt möglich

Die Schweiz wird an der Konferenz ebenfalls nicht teilnehmen. Eine spätere Zustimmung schliesst der Bundesrat aber nicht aus: Er wolle den Ausgang der parlamentarischen Debatte zum Pakt abwarten, bevor er endgültig dazu Stellung nehme, schreibt er.

Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass der Migrationspakt den Interessen der Schweiz entspricht. Dieser bezwecke nämlich eine geordnete Migration, was zum Rückgang der irregulären Migration beitragen würde, heisst es in der Mitteilung.

Widerstand aus dem Parlament

Im Oktober hatte der Bundesrat beschlossen, dem Pakt mit einigen Vorbehalten zuzustimmen. Anschliessend konsultierte er die Parlamentskommissionen. Dort stiess er auf Widerstand: Drei Kommissionen fordern, dass das Parlament entscheiden kann. Eine Kommission sprach sich dafür aus, dass die Schweiz den Pakt im Dezember annimmt.

Dem National- und dem Ständerat liegen in der Wintersession Vorstösse dazu vor. Gefordert wird zum einen, dass das Parlament über die Zustimmung der Schweiz entscheiden kann. Zum anderen wird verlangt, dass die Schweiz dem Pakt nicht zustimmt. Der Ständerat wird am 29. November und der Nationalrat am 6. Dezember darüber befinden - also noch vor der Konferenz in Marokko.

Kompetenz beim Bundesrat

Dennoch hat der Bundesrat bereits entschieden, dass die Schweiz nicht teilnimmt. Er beantragt dem Parlament indes, die Vorstösse abzulehnen. Er sei der Auffassung, dass der Entscheid unter Wahrung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in seiner verfassungsmässigen Kompetenz liege, schreibt der Bundesrat.

Rechte Parteien hatten in den letzten Wochen europaweit Stimmung gemacht gegen den Migrationspakt. In der Schweiz wird der Widerstand von der SVP angeführt. Auch FDP- und CVP-Vertreter zeigen sich aber skeptisch. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, aus dem rechtlich nicht bindenden Pakt könnten politische Forderungen abgeleitet werden. Die SVP warnt vor offenen Grenzen und weltweit freiem Personenverkehr.

Migrationspolitik weiterhin national

Im Pakt steht allerdings, die Staaten könnten ihre eigene nationale Migrationspolitik bestimmen und innerhalb ihres Rechtsraumes die Migration regeln. Auch führt der Pakt kein Menschenrecht auf Migration ein. Er hält jedoch fest, dass Menschenrechte auch für Migrantinnen und Migranten gelten.

Umstritten sind ferner Passagen zur Berichterstattung über Migration. Der Pakt empfiehlt, keine Medien staatlich zu unterstützen, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus fördern. Die Gegner warnen vor Zensur.

Keine Gesetzesänderungen

Die Befürworterinnen und Befürworter sind der Ansicht, dass Migration nur im internationalen Kontext sinnvoll angegangen werden kann. Die Zusammenarbeit sei auch im Interesse der Schweiz, argumentieren sie. Ohnehin würden im Pakt vor allem Selbstverständlichkeiten festgehalten.

Der Bundesrat betont, die Schweiz setze die Empfehlungen bereits um. Innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf. Eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz gibt es in einem Punkt. Dabei geht es um die Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren. In der Schweiz ist diese möglich, der Migrationspakt empfiehlt, davon abzusehen. Diese Abweichung hatte der Bundesrat in einer Erklärung festhalten wollen.

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