Jährliche Auszahlung ab 2026 Bundesrat will 13. AHV-Rente mit Lohnbeiträgen finanzieren

sda/dmu

22.5.2024 - 11:56

Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente vor allem mit Lohnbeiträgen und allenfalls auch über die Mehrwertsteuer finanzieren. Er hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet. (Themenbild)
Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente vor allem mit Lohnbeiträgen und allenfalls auch über die Mehrwertsteuer finanzieren. Er hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet. (Themenbild)
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Heute Mittwoch trifft sich der Bundesrat zu seiner wöchentlichen Sitzung. Dabei ist der Entschluss gefasst worden, für die Finanzierung der 13. AHV-Rente zwei Varianten in die Vernehmlassung zu schicken.

Keystone-SDA, sda/dmu

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  • Die 13. AHV-Rente soll vorweg mit Lohnprozenten finanziert werden. Auch eine Kombination von höheren Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer bleibt eine Option.
  • Beide Varianten schickt der Bundesrat in die Vernehmlassung.
  • Der «Dreizehnte» soll ab 2026 jeweils im Dezember ausbezahlt werden.

Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung. Die erste ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge allein, die zweite eine Kombination von höheren Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Diese Eckwerte hatte der Bundesrat bereits Ende März festgelegt, wenige Wochen nach der Annahme der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente an der Urne. Der «Dreizehnte» soll ab 2026 jeweils im Dezember ausbezahlt werden.

Die erste Variante sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV um 0,8 Prozentpunkte vor. Das soll 2030 pro Jahr rund 3,8 Milliarden Franken einbringen. Mit der zweiten Variante würden die Lohnbeiträge um 0,5 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte angehoben. Das würde 2030 total 3,9 Milliarden Franken einbringen.

Die vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedete Vernehmlassungsvorlage sieht ausserdem eine vorübergehende Kürzung des Bundesbeitrages an die AHV vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.