Energieversorgung Bundesrat plant Milliarden-Rettungsschirm für Stromfirmen

SDA/amo

27.4.2022

Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht an einer Medienkonferenz zu einem Schutzschirm für systemkritische Schweizer Stromunternehmen, am Donnerstag, 14. April 2022, in Bern. 
Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht an einer Medienkonferenz zu einem Schutzschirm für systemkritische Schweizer Stromunternehmen, am Donnerstag, 14. April 2022, in Bern. 
KEYSTONE/Adrian Reusser

Um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten, bereitet der Bundesrat einen Rettungsschirm für systemkritische Stromfirmen vor. Er sieht dafür 10 Milliarden Franken vor.

SDA/amo

27.4.2022

Die Explosion der Strompreise und der nervöse Markt bringen die Stromkonzerne in Schwierigkeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Vorschläge für einen Milliarden-Rettungsschirm in die Vernehmlassung geschickt. Der Schirm soll Liquiditätsengpässe verhindern.

Unter den Rettungsschirm flüchten sollen systemkritische Stromunternehmen können. Vorgesehen sind dafür 10 Milliarden Franken. Der Schirm soll die Versorgungssicherheit gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Mai.

Bis Mitte Mai will der Bundesrat die Botschaft verabschieden. Das Parlament soll die Vorlage in der Sommersession beraten. Mittelfristig soll die Versorgungssicherheit mit anderen Massnahmen garantiert werden.

Die Nervosität an den Strommärkten hält seit Herbst an und verschärfte sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zusätzlich. Das könnte auch die Schweizer Stromversorgung gefährden.

Sicherheiten können Liquidität gefährden

Deshalb hat der Bundesrat Mitte April den Rettungsschirm beschlossen. Das Eidgenössische Finanzdepartement und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation legten nach Gesprächen mit der Branche Eckpunkte fest.

Demnach sind in erster Linie weiterhin die Unternehmen für ihre Liquidität verantwortlich. Sie müssen mit Fremdkapitallieferanten wie Banken und Obligationären sowie ihren Eignern (Kantone, Gemeinden, Private) alle Vorkehrungen gegen Krisensituationen treffen.

Gerät ein Konzern trotzdem in Schieflage, erfolgt die Bundeshilfe subsidiär. Der Staat gewährt den systemkritischen Stromunternehmen in diesem Fall besicherte Darlehen, damit sie handlungsfähig bleiben und die Stromversorgung weiterhin sicherstellen.

Strenge Vorschriften

Für die Darlehen gelten strenge Bedingungen. Dazu gehören Transparenzvorschriften, die marktkonforme Verzinsung plus 20 Prozent Risikozuschlag, ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Sicherheiten in Form der Verpfändung von Aktien. Damit bringt der Bund zum Ausdruck, dass der Rettungsschirm ausschliesslich in Extremsituationen zum Einsatz kommt.

Zudem müssen die Unternehmen dem Bund eine Bereitstellungspauschale von 15 Millionen Franken im Jahr entrichten, um die Kosten mindestens teilweise zu decken. Sollte hier eine Überdeckung entstehen, erhalten sie das Geld zurück.

Die systemkritischen Stromunternehmen müssen sich mit dem Staat vorgängig über die Modalitäten der Darlehen einigen, denn die Gelder sollen im Ernstfall innert 48 Stunden bereitstehen. Freiwillig ist das nicht, alle systemkritischen Stromkonzerne sind dem Rettungsschirm unterstellt.

Weitere Massnahmen folgen

Der Bundesrat befristet das Gesetz bis 2026. Danach soll eine Reihe von Massnahmen gelten, welche die Strombranche widerstandsfähiger macht. Dazu gehören Regeln für den Weiterbetrieb wichtiger Funktionen wie die Stromproduktion, ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels mit Strom und Gas und allfällige Liquiditäts- und Kapitalvorschriften.

Die Kantone müssen dem Bund die Hälfte allfälliger Darlehensverluste bezahlen. Berechnet wird der Anteil nach dem jeweiligen Bruttoinlandprodukt der einzelnen Kantone. Im Gegenzug erhalten sie 50 Prozent der Einnahmen aus dem Risikozuschlag.