Medienförderung Bundesrat will Zeitungen und Online-Medien Geld geben

SDA/aka

28.8.2019

Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht an der Pressekonferenz zum Mediengesetz.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht an der Pressekonferenz zum Mediengesetz.
Bild: Keystone/Anthony Anex

Kehrtwende unter der neuen Medienministerin Simonetta Sommaruga: Der Bundesrat verzichtet auf das geplante neue Mediengesetz. Dafür will er Zeitungen und neu auch Online-Medien stärker unterstützen. 

Dem Bundesrat ist die Medienvielfalt ein Anliegen: Er will neben Zeitungen auch Online-Medien fördern, allerdings nur kostenpflichtige. Das sagte Medienministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch an einer Pressekonferenz. Gewichtigste Änderung: Auf das geplante neue Mediengesetz verzichtet die Landesregierung. Dieses war unter Sommarugas Vorgängerin Doris Leuthard aufgegleist und in die Vernehmlassung geschickt, dort aber harsch kritisiert worden.

Die Medien spielten eine wichtige demokratie- und staatspolitische Rolle, sagte Sommaruga am Mittwoch weiter. Die Einnahmen der Zeitungen gingen aber stetig zurück. Gleichzeitig müssten die Medienhäuser in die Digitalisierung investieren. Der Bundesrat erachte daher effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung der Medien als sinnvoll und notwendig. Die Bedeutung der Online-Medien wachse. Allerdings sei die Bereitschaft, für digitale Medienangebote zu bezahlen, weiterhin gering.



Nur bei Bezahlangeboten

Dies soll sich ändern. Unterstützen will der Bundesrat deshalb nur Anbieter, die digitale Medieninhalte verkaufen und so eine längerfristige Finanzierbarkeit anvisieren. Der Bundesrat geht längerfristig von einem Finanzbedarf von 50 Millionen Franken pro Jahr aus.

Voraussetzung für eine Unterstützung sind unter anderem ein bestimmter Anteil an redaktionellen Inhalten, ein kontinuierliches Angebot und die Einhaltung journalistischer Standards. Die Online-Förderung soll vorerst zeitlich befristet werden. Bevor die Förderung ausläuft, soll sie auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Mehr indirekte Presseförderung

Weiter sollen mehr Zeitungen über die indirekte Presseförderung unterstützt werden. Die Presse erhält schon heute Ermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen. Der Bundesrat schlägt vor, den Kreis der anspruchsberechtigten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen zu erweitern.

Konkret will er die bestehende Auflagenobergrenze von 40'000 Exemplaren aufheben. Zudem sollen auch Titel von einer Ermässigung bei der Zustellung profitieren, die einem Kopfblattverbund angehören. Von diesen Massnahmen profitieren zusätzlich rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) schreibt.



Mehr Ermässigung pro Exemplar

Ausserdem soll die Ermässigung pro Exemplar angehoben werden, so dass auch Zeitungen mit einer kleinen Auflage mehr Unterstützung als heute erhalten. Damit werde auch die Lokal- und Regionalpresse verstärkt unterstützt, schreibt das Uvek. Die zusätzliche Förderung erfordert die Erhöhung des Bundesbeitrags von heute 30 auf 50 Millionen Franken und eine Anpassung des Postgesetzes.

Weiter sind im Massnahmenpaket Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, die den ganzen Mediensektor stärken sollen. Dazu gehört die Förderung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen und die Unterstützung von Nachrichtenagenturen, Selbstregulierungsorganisationen sowie IT-Projekten zugunsten elektronischer Medien.

In der Vernehmlassung durchgefallen

Auch Vorgängerin Leuthards Vorschlag für das Mediengesetz sah eine Förderung von Online-Angeboten vor – allerdings nur für Online-Medien, die im Wesentlichen auf Audio- und Videoinhalte setzen.

Damit wolle der Bundesrat die Presse vor subventionierter Konkurrenz schützen, sagte Leuthard bei der Präsentation der Vorschläge. Für eine direkte Förderung von Zeitungen – ob gedruckt oder online – fehle ohnehin die Verfassungsgrundlage.

In der Vernehmlassung vermochte das neue Gesetz aber nicht zu überzeugen. Viele hätten auf die schwierige Situation der Presse hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht, schreibt das Uvek. Der Bundesrat hat sich nun für einen anderen Weg entschieden. Sein Massnahmenpaket will er dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 unterbreiten.

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