Coronavirus – Schweiz Corona-Protest auf dem Sechseläutenplatz

SDA

16.5.2020 - 19:23

Versammlungsfreiheit ist ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht. Dass dies im Moment nicht gilt, stört den einen oder die andere. Stummer Protest auf dem Zürcher Sechseläutenplatz gegen die Aushebelung der Volksrechte durch den Bundesrat.
Versammlungsfreiheit ist ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht. Dass dies im Moment nicht gilt, stört den einen oder die andere. Stummer Protest auf dem Zürcher Sechseläutenplatz gegen die Aushebelung der Volksrechte durch den Bundesrat.
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Wie schon vor einer Woche haben auch am Samstag rund 200 Menschen auf dem Zürcher Sechseläutenplatz gegen die Coronavirus-Zwangsmassnahmen des Bundesrates demonstriert. Die Stadtpolizei griff diesmal konsequenter durch. 53 Personen wurden kontrolliert und weggewiesen.

Die Lockdown-Gegner forderten unter anderem die Aufhebung der Notstandsmassnahmen. Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind laut der geltenden Covid-19-Verordnung nicht erlaubt.

53 Personen, die sich geweigert hätten, die Kundgebung zu verlassen, seien kontrolliert und weggewiesen worden, heisst es in einer Mitteilung der Zürcher Stadtpolizei vom frühen Samstagabend. Von diesen würden 37 Personen, die gegen das Veranstaltungsverbot und somit gegen die Covid-Verordnung verstossen hätten, bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Auch in Winterthur löste die Stadtpolizei mehrere kleinere Versammlungen von Personen auf, die gegen die Covid-19-Verordnung verstiessen. «Uneinsichtige», die sich trotz Aufforderung nicht an die Schutzmassnahmen gehalten hätten, seien kontrolliert, verzeigt und weggewiesen worden, teilte die Stadtpolizei Winterthur mit. Ein Mann sei vorläufig festgenommen worden, «weil er sich partout nicht an die Anweisungen der Polizei halten wollte».

Zürcher Stadtpolizei übt Selbstkritik

Nach der Demonstration in der vergangenen Woche hatte die Stadtpolizei Zürich Selbstkritik geübt. Kommandant Daniel Blumer kritisierte seinen Einsatzleiter in einer Medienmitteilung. Dieser habe die Situation falsch eingeschätzt. Zum einen sei zu spät reagiert worden, und zum anderen seien die Richtlinien des Kommandanten nicht korrekt umgesetzt worden.

Die Teilnehmenden der verbotenen Veranstaltung hätten sofort aufgefordert werden müssen, die Veranstaltung zu beenden und den Platz zu verlassen. Die Polizei hätte Personen, die den Anweisungen, den Platz zu verlassen, nicht Folge geleistet hatten, kontrollieren, wegweisen und verzeigen müssen.

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