Übersicht Corona-Tests, App und Einreise: die neuen Bundesrats-Beschlüsse

SDA/gbi

24.6.2020

Der Bund übernimmt neu die Kosten für Corona-Tests. Die Grenzen für Arbeitnehmer aus Nicht-EU/Efta-Staaten gehen auf, die Schweizer Covid-App kann starten. Die Entscheide des Bundesrats im Überblick.

Wer sich auf das Coronavirus testen lassen möchte, soll das ab morgen Donnerstag kostenlos tun dürfen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er kommt damit einer Forderung der Kantone und der Covid-19-Taskforce aus Wissenschaftlern nach.

Die Tests wurden bis heute nur bei einem Teil der Patientinnen und Patienten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Beim anderen Teil gingen die Kosten zulasten der Kantone. Dies führte dazu, dass ein Teil der Patientinnen und Patienten für Franchise und Selbstbehalt aufkommen mussten, während die Tests für andere gratis waren. Diese Ungleichbehandlung hat der Bundesrat nun beseitigt.

Kein Selbstbehalt mehr für Testpersonen

Neu sollen sämtliche Tests über den Bund finanziert und damit von der Franchise befreit werden. Der Bund übernimmt die Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern.



Den klassischen Corona-Test vergütet der Bund mit einer Pauschale von 169 Franken. Dabei gelten die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Molekularbiologische Tests werden demnach empfohlen bei allen Personen mit Symptomen sowie bei asymptomatischen Personen, die eine Warnmeldung durch die Swiss-Covid-App erhalten haben oder die engen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person haben.

Antikörpertest nicht empfohlen

Es gibt aber auch Ausnahmen: In Testzentren oder Drive-ins übernimmt der Bund die Kosten nur, wenn diese Einrichtungen durch den Kanton oder in dessen Auftrag betrieben werden. Die Corona-Analyse muss von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet werden. Wird ein Test nur auf Verlangen der betroffenen Person erfolgt, trägt die Patientin oder der Patient die Kosten selbst. Wenn ein Arbeitgeber einen Test verlangt, muss dieser für die Kosten aufkommen.

Die Kosten für serologische Tests übernimmt der Bund nur auf ausdrückliche Anordnung des Kantonsarztes. Serologische Tests werden derzeit vom BAG noch nicht empfohlen. Der Bundesrat sieht für den Antikörpernachweis eine Pauschale von 113 Franken vor.

Bundesrat Alain Berset hat die neuen Beschlüsse des Bundesrats vorgestellt.
Bundesrat Alain Berset hat die neuen Beschlüsse des Bundesrats vorgestellt.
Bild: Keystone

Corona-App kann starten

Ausserdem gab der Bundesrat der Schweizer Corona-Warn-App grünes Licht erteilt: Der Bundesrat hat heute die entsprechende Verordnung verabschiedet, ab morgen ist sie landesweit verfügbar. Die Nutzung der App ist freiwillig und kostenlos.

Mit der Swiss-Covid-App für Smartphones werden Benutzer gewarnt, falls sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Der Bundesrat empfiehlt der Bevölkerung, die App zu nutzen.

Die App ergänze die klassische Kontaktverfolgung (Contact Tracing) durch die Kantone. Damit könnten Infektionsketten der Krankheit in der Bevölkerung unterbrochen werden.

Die Nutzung der App ist freiwillig und kostenlos. Die Bestimmungen zur Anwendung in der Verordnung gelten vorläufig für zwei Jahre bis Ende Juni 2022. Wenn die Coronavirus-Krise überstanden ist oder falls sich die App als zu wenig wirkungsvoll erweisen sollte, wird das System abgestellt. Das hatte das Parlament gefordert.



Grenzen gehen weiter auf

In einem weiteren Schritt hebt der Bundesrat per 6. Juli 2020 die Beschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten vollständig auf. Dieser Beschluss betrifft also Arbeitnehmer aus Staaten ausserhalb der EU und der Efta.

Damit soll unter anderem die Arbeit im Tourismus- oder Kulturbereich sowie für Weiterbildungen mit Erwerbstätigkeit – beispielsweise Au-pairs, landwirtschaftliche Praktikanten oder Jugendaustausch – wieder ermöglicht werden.

Zurück zur Startseite