Bundesrat gefordert Coronagebeutelte Betriebe verlangen schnellere Hilfe

Von Julia Käser

13.1.2021

Schweizer Restaurants – hier das Mister Wong in Basel – geraten wegen der Pandemie zunehmend in finanzielle Not.
Schweizer Restaurants – hier das Mister Wong in Basel – geraten wegen der Pandemie zunehmend in finanzielle Not.
Bild: Keystone

Firmen, die unter der Corona-Krise leiden, sollen finanzielle Unterstützung erhalten. Doch die Gelder fliessen zu langsam – und die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross. 

Auch diesen Nachmittag richten sich alle Blicke nach Bern, wo der Bundesrat die weiteren Corona-Massnahmen ankündigen wird. Entschieden werden soll auch über Hilfsgelder für all jene Betriebe, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen werden.

Wie genau diese Beihilfen aussehen, unterscheidet sich bisher – einmal mehr – von Kanton zu Kanton. Im Fokus steht dabei die Härtefallregelung des Bundes.  Ein sogenannter Härtefall besteht dann, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens unter 60 Prozent des Durchschnitts von 2018 und 2019 liegt. Das Unternehmen muss vor 2020 zudem profitabel und überlebensfähig gewesen sein. Schliesslich gibt es strikte Regeln zur Ausschüttung von allfälligen Erfolgsbeteiligungen.

Kantone gehen unterschiedlich weit

Wie die Kantone mit dieser Härtefallregelung des Bundes umgehen, gestaltet sich unterschiedlich. Einige haben zusätzliche Einschränkungen beschlossen, etwa bezüglich der Branche oder der Anzahl Mitarbeitenden. 

Obwohl der Grossteil der Härtefallhilfen aus der Tasche des Bundes kommt, sind es also die Kantone, die Gelder verteilen. Einige Kantone sind dabei grosszügiger und schneller als andere, wie sich in den letzten Wochen gezeigt hat. 

Der Bundesrat selbst hat zuletzt am 18. Dezember Änderungen bei der Covid-19-Härtefallverordnung vorgenommen. Dabei hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) unter anderem damit beauftragt, zu prüfen, ob man die Anspruchsschwelle senken muss. Heisst: Ob ein potenzieller Härtefall neu beispielsweise bereits dann vorliegen kann, wenn die Umsatzeinbusse im Vergleich zu den Vorjahren anstatt 40 Prozent nur deren 20 Prozent beträgt.

98 Prozent der Beizen brauchen finanzielle Hilfe

Damit käme man vor allem Gastro-Unternehmen entgegen. Durch die zwischenzeitliche Öffnung im Sommer und Herbst betragen die Umsatzeinbussen bei vielen Restaurants und Bars weniger als 40 Prozent – sie fallen also durchs Härtefallraster des Bundes.

Der Branchenverband Gastro Suisse pocht deshalb auf eine Lockerung der Regeln. Wenn der Bundesrat jetzt nicht handle, komme es bald zu einer dritten Kündigungswelle, so Verbandspräsident Casimir Platzer. Gemäss einer internen Umfrage von Gastro Suisse brauchen 98 Prozent der Beizen dringend schnelle finanzielle Hilfe. 

Aus anderen Branchen werden ebenfalls Forderungen laut: Bisher konnten Kulturschaffende und -betriebe nicht von der Härtefallregelung profitieren – das soll sich ändern. «Die Härtefallentschädigung muss auch für den Kultur- und Veranstaltungssektor zugänglich sein», schreibt die «Taskforce Culture» in einem offenen Brief vom Dienstag. 

Gelder sollen schneller fliessen können

Die Betroffenen wollen aber nicht nur einen breiten Zugang zu den Härtefallhilfen, die Gelder sollen auch schneller fliessen. Von den 2,5 Milliarden, die für Härtefälle zur Verfügung stehen, sind laut der «Handelszeitung» (Artikel hinter Bezahlschranke) erst 8,4 Millionen Franken ausbezahlt worden. Das Problem: Die Kantone müssen jedes Härtefallgesuch, das eingeht, einzeln prüfen. Das koste viel Zeit. 

Dass es schneller gehen muss, hat auch der neue Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) eingesehen. In der «Arena» von SRF kündigte er vergangenen Freitag an, dass das System vereinfacht werden müsse. Denkbar ist, dass Unternehmen, die aufgrund der Corona-Massnahmen über einen bestimmten Zeitraum schliessen müssen, automatisch als Härtefälle anerkannt werden. Das würde den bürokratischen Aufwand der Kantone enorm verringern. 

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