Ampel-SystemWo das Covid-Zertifikat Pflicht sein soll – und wo nicht
SDA
19.5.2021 - 15:17
Ab 7. Juni will der Bund die ersten Covid-Zertifikate ausstellen. Bis Ende Juni soll dann jedem ein Zertifikat zur Verfügung stehen. So funktioniert das Ampel-System.
Keystone-SDA, SDA
19.05.2021, 15:17
19.05.2021, 17:08
SDA/red
Der Bundesrat hat am Mittwoch den Einsatz des Covid-Zertifikats konkretisiert: Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni schrittweise ausgestellt werden. Ende Juni sollen dann erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden. Bis dann soll allen ein Zertifikat zur Verfügung stehen.
Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können.
Wo das Zertifikat Pflicht sein soll – und wo nicht
Grüner Bereich: An Orten des öffentlichen Lebens soll kein Covid-Zertifikat nötig sein. Beispiele: ÖV, Läden, Arbeitsplatz, Schulen und Behörden.
Oranger Bereich: Hier kann der Zutritt an ein Zertifikat geknüpft werden, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtert. Beispiele: Bars, Restaurants, Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich. Das Zertifikat kann von Betrieben auch freiwillig eingeführt werden; ein Fitnesscenter könnte dadurch zum Beispiel die Maskenpflicht aufheben.
Roter Bereich: Hier soll das Zertifikat Pflicht sein. Beispiele sind das internationale Reisen, Grossveranstaltungen und Discos. Der Bundesrat spricht von «Orten, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind». Gleichzeitig wird betont: Das Zertifikat soll nur zeitlich beschränkt eingeführt werden, in allen Bereichen.
Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, kann auch mit einem Corona-Test ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden.
Neben diesen Eckpunkten präsentierte der Bundesrat den Fahrplan für die Umsetzung des Zertifikats, das vom Parlament in Auftrag gegeben worden war. «Die Arbeiten schreiten planmässig voran», heisst es in einer Mitteilung. Aktuell sei das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen.
Noch keine Einigung in der EU
In der EU ringen die Staaten und das Parlament noch über die Details. In den vergangenen Tagen wurde unter anderem darüber diskutiert, welchen Status frisch Getestete haben sollen und wer für die Kosten der Tests aufkommt. Ausserdem ging es um die Frage, ob das Zertifikat automatisch Reisefreiheit in Europa bedeutet oder ob und wie die EU-Staaten einschränken können.
Ebenfalls nicht abschliessend geklärt ist die Frage, welche Erleichterungen künftig in Ferienländern an die Einführung des einheitlichen Nachweises geknüpft sein sollen. Sollte es in dieser Woche zu einer Einigung zwischen den Unterhändlern von Rat und Parlament kommen, müsste die Entscheidung noch formell von den EU-Ländern und dem Parlament abgesegnet werden.
Rechtliche Basis bis Mitte Juni
In der Schweiz soll die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen am 11. Juni 2021 in Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen geschickt werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst. Der Entscheid sei für den 18. Juni 2021 vorgesehen. Gleichzeitig sollen nach den Plänen des Bundesrats bereits erste Zertifikate ausgestellt werden.
Der Bundesrat sieht einen differenzierten Einsatz des Covid-Zertifikats vor. Nicht zum Einsatz kommen soll das Zertifikat an alltäglichen Orten, wie im öffentlichen Verkehr, an Schulen, in Läden, am Arbeitsplatz sowie an privaten und religiösen Veranstaltungen. Hier handle es sich «um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte», schreibt die Regierung.
Obligatorisch ein Covid-Zertifikat vorweisen soll man im internationalen Personenverkehr und an Orten, «die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken». Der Bundesrat will das Zertifikat nach eigenen Angaben «nur so lange wie nötig» einsetzen.
Keine Schutzkonzepte bei Zertifikat
An weiteren Orten ist der Einsatz des Zertifikats freiwillig. Zu diesem «orangen Bereich» gehören laut dem Bundesrat Bars und Restaurants, Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen.
So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können. Den jeweiligen Betreibern steht eine solche Praxis aber frei.
Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen im «orangen Bereich» verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht laut dem Bundesrat «begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird».