Heiratsstrafe CVP geht mit Beschwerde vor Bundesgericht

SDA

29.6.2018 - 16:40

Die CVP zieht die Abstimmungsbeschwerde, mit der sie eine Wiederholung der Abstimmung über die Heiratsstrafe herbeiführen will, ans Bundesgericht weiter. (Themenbild)
Die CVP zieht die Abstimmungsbeschwerde, mit der sie eine Wiederholung der Abstimmung über die Heiratsstrafe herbeiführen will, ans Bundesgericht weiter. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Über eine Wiederholung der Abstimmung über die Initiative der CVP für die Abschaffung der Heiratsstrafe wird das Bundesgericht entscheiden. Die CVP zieht ihre Beschwerde nach der Ablehnung in vier Kantonen ans höchste Gericht weiter.

Die CVP will mit der Beschwerde erreichen, dass über ihre Initiative mit dem Titel "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" erneut abgestimmt wird. Das Volksbegehren erreichte am 28. Februar 2016 zwar das Ständemehr, scheiterte mit 50,8 Prozent aber am Volksmehr.

Fehler eingeräumt

Die CVP macht dazu geltend, der Bundesrat habe vor der Abstimmung eine falsche und deutlich zu tiefe Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Paare angegeben. Der Bund hatte diesen Fehler Mitte Juni einräumen müssen. Mit den korrekten Informationen wäre die Initiative nach Ansicht der CVP angenommen worden.

Die CVP reichte deshalb nach dem Bekanntwerden der neuen Zahlen in insgesamt acht Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde ein. Solothurn, Bern, Wallis und Basel-Landschaft wiesen die Beschwerden inzwischen ab. Diese vier Kantone erklärten sich für das Anliegen nicht zuständig, wie die CVP am Freitag schrieb.

Überraschend sei dies nicht. Weil sie sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Weg halten wollte, reichte sie ihre Beschwerde in den Kantonen ein, wie sie schrieb. Einen direkten Gang nach Lausanne sehe das Gesetz nicht vor. Die CVP gab sich überzeugt, dass ihre Beschwerde hohe Chancen habe, angenommen zu werden.

Die Kantone Solothurn und Wallis, die selbst über ihr Nein informierten, hatten zudem argumentiert, dass die Beschwerde zu spät eingegangen sei. Abstimmungsbeschwerden müssten bei der Kantonsregierung spätestens drei Tage nach der amtlichen Publikation des Ergebnisses deponiert werden, im Fall der CVP-Initiative bis zum 14. März 2016, schrieb der Walliser Staatsrat.

704'000 Paare betroffen

Mitte Juni war bekannt geworden, dass von der steuerlichen Heiratsstrafe mehr Ehepaare betroffen sind als die Steuerverwaltung bisher angegeben hat, nämlich 704'000 Paare. Laut der bisherigen, auch vor der Abstimmung geäusserten Schätzung wären es insgesamt rund 330'000 erwerbstätige und pensionierte Paare gewesen.

Nach Angaben des Eidg. Finanzdepartements fehlten in der ersten Schätzung die Doppelverdiener-Ehepaare mit Kindern. War zunächst von 80'000 betroffenen Paaren im Erwerbsalter die Rede, geht der Bund deshalb neu von 454'000 Paaren aus. Nicht korrigiert wurde die Zahl der Rentnerpaare: Von ihnen sind 250'000 betroffen.

Bei der Schätzung der finanziellen Auswirkungen des Reformvorschlags seien die Zweiverdienerehepaare mit Kindern indes berücksichtigt worden, hielt das EFD zur Korrektur fest.

Die CVP sprach nach der Korrektur von schwerwiegenden Fehlinformationen zu ihrer Initiative. Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner mitgezählt, seien 1,4 Millionen Menschen Opfer der steuerlichen Heiratsstrafe, schrieb sie. Dies lasse sich weder ökonomisch noch familienpolitisch rechtfertigen.

Auf der Agenda

Heute werden manche Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Übersteigt die Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor.

Das Thema ist immer noch auf der politischen Agenda. Der Bundesrat will diese Benachteiligung mit einer neuen Besteuerung von Paaren beseitigen, bei dem aber gewisse Konkubinatspaare mit Kindern mehr bezahlen müssen.

In einem ersten Schritt soll die Behörde die Steuerbelastung der verheirateten Paare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnen. In einem zweiten Schritt berechnet sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. Das Ehepaar würde den tieferen der beiden Beträge schulden.

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