Ohne Ehedefinition CVP schlägt bei Heiratsstrafe neuen Weg ein

SDA/tasc

4.1.2020 - 17:35

CVP-Präsident Gerhard Pfister und seine Kolleginnen und Kollegen in der Parteispitze wollen mit einer neuen Initiative die Abschaffung der Heiratsstrafe vorantreiben. Verschiedene Vorschläge waren in den vergangenen Jahren gescheitert. (Archivbild)
CVP-Präsident Gerhard Pfister und seine Kolleginnen und Kollegen in der Parteispitze wollen mit einer neuen Initiative die Abschaffung der Heiratsstrafe vorantreiben. Verschiedene Vorschläge waren in den vergangenen Jahren gescheitert. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Eine neue Volksinitiative zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe soll nach dem Willen des CVP-Präsidiums auf den Weg gebracht werden.

Zwei Wochen nach dem erneuten Scheitern einer Vorlage im Parlament geht die CVP neue Wege, um die Abschaffung der Heiratsstrafe herbeizuführen. Die Parteispitze plant ein neues Volksbegehren – ohne Ehedefinition. Die ursprüngliche Initiative soll zurückgezogen werden.

Das sagte Parteipräsident Gerhard Pfister am Samstag in einem Interview mit der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens. Die entsprechenden Anträge stelle die Parteispitze zuhanden des Initiativkomitees respektive der Parteigremien.

«Die Heiratsstrafe wurde während mehrerer Jahrzehnte nicht abgeschafft – weder bei den Steuern noch bei der AHV», sagte Pfister. Das müsse sich nun ändern. «Wir sehen keine andere Möglichkeit, als wieder mit einer Initiative zu kommen.»

Bundesgericht annulliert Urnengang

2016 lehnte das Stimmvolk die Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» äusserst knapp ab. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.

Wird die Initiative nicht zurückgezogen, müsste der Urnengang wiederholt werden. Dieses Szenario ist mit dem neusten Entscheid der CVP-Spitze aber unwahrscheinlich geworden. Vielmehr dürfte in den kommenden Jahren über eine neue Initiative abgestimmt werden. Damit eine solche zustande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften gesammelt werden. Zuerst müssen die Initianten ihr «altes» Volksbegehren mit Ehedefinition aber formell zurückziehen.

Gegen traditionelle Ehedefinition

Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss den neuen Angaben des Bundes rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt.

Das Ziel der neuen Initiative muss laut Pfister sein, die Diskriminierung von Eheleuten und Personen in eingetragener Partnerschaft abzuschaffen, ohne andere Gruppen neu zu diskriminieren. Sie soll nun also auch Homosexuellen zugute kommen. Damit reagiert die Partei auf einen wichtigen Kritikpunkt an der bisherigen Volksinitiative, welche eine konservative Definition der Ehe zwischen Mann und Frau in der Verfassung verankern wollte.

Neue Benachteiligungen

Der Nationalrat hatte einem Vorschlag des Bundesrats in der abgelaufenen Wintersession eine Absage erteilt. Dieser sah vor, Ehepaaren und Personen in eingetragener Partnerschaft eine Wahlmöglichkeit zu geben zwischen gemeinsamer und individueller Besteuerung.

Die CVP unterstützte diesen Vorschlag. Die Mehrheit hingegen bemängelte, dass der Vorschlag des Bundesrats den verschiedenen Lebens- und Familienformen nicht gerecht werde, indem neu Konkubinatspaare bestraft würden.

Kantone gegen Individualbesteuerung

Wie genau die Heiratsstrafe bei den Steuern und der AHV beseitigt werden soll, soll die neue Initiative dem Parlament überlassen. Bei einem allfälligen Ja an der Urne in voraussichtlich rund drei Jahren begänne die Diskussion also wieder von neuem.

Bis dahin könnte der Bundesrat bereits eine neue Vorlage ausgearbeitet haben. Vorschläge bekam er im Dezember genug. Einige plädieren für eine individuelle Besteuerung, die wiederum von den Kantonen kritisiert wird. Andere brachten eine «moderne Paar- und Familienbesteuerung» ins Spiel – ohne konkreter zu werden.

Auftrag seit 1984

Der Auftrag, die Heiratsstrafe abzuschaffen, liegt seit 1984 vor. Fünf Modelle hat der Bundesrat bisher vorgelegt, und alle Kantone haben den Auftrag umgesetzt. Das Parlament fand bei der Bundessteuer bislang noch kein Kompromiss.

Die jüngst zurückgewiesene Reform des Bundesrats hätte bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken geführt. Davon wären rund 1,2 Milliarden auf den Bund und 300 Millionen Franken auf die Kantone entfallen.

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