Zurück auf Start? CVP zieht Initiative gegen die Heiratsstrafe zurück

SDA

12.2.2020

Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die Volksabstimmung über die Heiratsstrafe von 2016 annulliert werden muss. 
Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die Volksabstimmung über die Heiratsstrafe von 2016 annulliert werden muss. 
Bild: Keystone

Das CVP-Initiativkomitee hat sein Volksbegehren zur Abschaffung der Heiratsstrafe offiziell zurückgezogen. Parteichef Gerhard Pfister hatte bereits davor eine neuen Anlauf in Aussicht gestellt. 

Am 4. Februar sei eine von der Mehrheit des Initiativkomitees unterzeichnete Rückzugserklärung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» bei der Bundeskanzlei eingegangen, heisst es in einer Mitteilung.

Der Bundesrat hat vom Rückzug Kenntnis genommen und wird die Initiative Volk und Ständen nicht erneut zur Abstimmung unterbreiten. Die Mitteilung des Rückzugs wird voraussichtlich am 18. Februar 2020 im Bundesblatt publiziert werden.

Neue Initiative geplant

CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister hatte Anfang Jahr bekanntgegeben, dass die Parteispitze eine neue Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe plane – ohne die umstrittene konservative Ehedefinition zwischen Mann und Frau.



2016 hatte das Stimmvolk die Volksinitiative der CVP äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei. Mit dem Rückzug der Initiative erübrigt sich nun aber eine Wiederholung des Urnengangs.

Kantone haben Auftrag umgesetzt

Das Parlament bemüht sich seit dem Jahr 1984, eine mehrheitsfähige Lösung zu verabschieden, bisher erfolglos. Vor zwei Monaten hatte der Nationalrat einem Vorschlag des Bundesrats eine Absage erteilt. Dieser sah vor, Ehepaaren und Personen in eingetragener Partnerschaft eine Wahlmöglichkeit zu geben zwischen gemeinsamer und individueller Besteuerung.

Die CVP unterstützte diesen Vorschlag. Die Mehrheit hingegen bemängelte, dass der Vorschlag des Bundesrats den verschiedenen Lebens- und Familienformen nicht gerecht werde, indem neu Konkubinatspaare bestraft würden. Auf Kantonsebene ist die Heiratsstrafe bereits überall abgeschafft.

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