Prozess im Wallis Dänin verkauft Wohnung unter neuem Namen – an sich selbst

dmu

29.9.2024

In Verbier VS hat ein kurioser Immobilienverkauf zu einem Gerichtsfall geführt.
In Verbier VS hat ein kurioser Immobilienverkauf zu einem Gerichtsfall geführt.
Symbolbild: Keystone

Eine Dänin hat sich eine zweite Identität beschafft, um sich ihre Wohnung wieder zu verkaufen. Das Bezirksgericht Martigny hat sie dafür verurteilt.

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  • Im Wallis ist eine Dänin wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
  • Sie hat mittels zwei Identitäten ein Haus an sich selbst verkauft.
  • Bei der Affäre machen auch Angestellte der Basler Raiffeisen keine gute Figur.

Eine Dänin hat eine Wohnung in Verbier VS verkauft – an sich selbst. Legal war das nicht: Das Bezirksgericht in Martigny hat die heute 50-Jährige wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, wie «Le Matin Dimanche» berichtet.

Demnach habe die hoch verschuldete und im Kanton Basel-Stadt betriebene Frau mit dem unerlaubten Manöver zwischen 2012 und 2014 einen Notar und Banken getäuscht. Zuvor habe sie in ihrem Heimatland den Namen geändert. Auf diese Weise konnte sie die Immobilie behalten und gleichzeitig von einem Hypothekendarlehen der Walliser Kantonalbank in Höhe von über 1,5 Millionen Franken profitieren. Damit habe sie die Schulden in Basel getilgt.

Nebst der Dänin hat sich auch der Notar vor Gericht verantworten müssen. Er soll bei der Beurkundung des Kaufvertrags nicht sorgfältig genug gearbeitet haben. Die Anwälte des 70-jährigen Wallisers argumentierten hingegen, die beteiligten Banken hätten den Vorfall verhindern können. 

Bank-Angestellte bleiben untätig

Das kommt nicht von ungefähr: Gemäss «Le Matin Dimanche» hatten die Basler Raiffeisen-Angestellten die Masche der Dänin zwar durchschaut, aber nicht interveniert. «Die Mitarbeiter waren sich der kriminellen Herkunft der Gelder bewusst», schreibt denn auch die Staatsanwaltschaft.

Trotz der Rüge ist das Verfahren gegen die Bank-Angestellten eingestellt worden – dagegen ist allerdings eine Beschwerde hängig. Der Notar wurde freigesprochen.