Digitalisierung, Impfwoche, Zertifikat Das hat der Bundesrat heute alles entschieden

SDA/lmy/uri

3.11.2021

Eine nationale Impfwoche soll bei den Corona-Impfungen noch einmal Schub geben. (Symbolbild)
Eine nationale Impfwoche soll bei den Corona-Impfungen noch einmal Schub geben. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Der Bundesrat verlängert den Schutz von einheimischem Zucker und will Personal an Flughäfen genauer überprüfen. Die jüngsten Entscheide im Ticker.

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Nationale Impfwoche

Die nationale Impfwoche wird unter dem Motto «Gemeinsam aus der Pandemie» stattfinden. In der Woche vom 8. bis zum 14. November wollen Bund und Kantone möglichst viele Menschen von den gesamtgesellschaftlichen Vorteilen der Impfung überzeugen.



Informieren sollen auch Inserate von über achtzig Persönlichkeiten aus Sport, Kultur, Wirtschaft und Politik. Zudem wird eine Konzerttour stattfinden, die mit einer Impfberatung und Impfmöglichkeiten begleitet wird. Die Kosten für den Bund belaufen sich auf maximal 96 Millionen Franken.

Digitalisierung in der Steuerverwaltung

Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich wird gestaffelt in drei Etappen in Kraft gesetzt. So erhält der Bundesrat ab dem 1. Januar 2022 die Kompetenz, Unternehmen zum elektronischen Verfahren im Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu verpflichten.

Versicherer dürfen ab dem 1. September 2022 bei der Meldung von Versicherungsleistungen die AHV-Nummer verwenden und ab Januar 2023 der ESTV melden. Die Kantone müssen schliesslich ab dem 1. Januar 2024 neben dem schriftlichen Steuerverfahren auch ein elektronisches Verfahren anbieten.

Daten von Personen im Ausland

Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf den 1. Dezember dieses Jahres in Kraft. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Das Gesetz löst einen heute geltenden Erlass ab. Es schafft die rechtliche Grundlage, damit das EDA Daten von Personen, die im Ausland leben oder sich im Ausland aufhalten, bearbeiten kann. Das EDA darf auch Daten über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen bearbeiten. In Ausnahmefällen kann der Bund Daten Dritten bekanntgeben, um die Suche, Rettung und Evakuierung im Interesse betroffener Personen zu ermöglichen.

Einführung eines «Schweizer Zertifikats»

Der Bundesrat hat die Einführung eines Schweizer Covid-Zertifikats beschlossen. Damit kann die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats für genesene Personen im Inland auf 12 Monate verlängert werden. Zudem können auch Personen mit einem aktuellen positiven Antikörper-Test (serologischer Test) ein Schweizer Zertifikat erhalten. Dieses ist 90 Tage und nur in der Schweiz gültig.



Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass auch die Auffrischungsimpfung kostenlos ist und die Testkosten für Erstgeimpfte auch nach Ende November während sechs Wochen nach dem ersten Pik vom Bund übernommen werden. Kein Zertifikat gibt es für Tests mit nasalem Abstrich. Zugelassen sind nur noch Antigen-Schnelltests mit einem Nasen-Rachen-Abstrich, die unter Aufsicht von Ärztinnen, Laborleitern oder Apothekerinnen und mindestens durch geschulte Personen durchgeführt werden.

Hilfe für Ortsverkehr und touristischen Verkehr

Der Bundesrat hat entschieden, nicht nur den regionale Personenverkehr und den Schienengüterverkehr in der Coronakrise weiter finanziell zu unterstützen, sondern auch den Ortsverkehr und touristische Verkehrsmittel. Die Beträge von insgesamt 215 Millionen Franken für den öffentlichen Verkehr werden dem Parlament ergänzend zu den bisherigen zwei Nachmeldungen für Corona-Finanzhilfen als dritte Nachmeldung zum Voranschlag 2021 in der Wintersession unterbreitet.

Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragte der Bundesrat bereits mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2021 einen zusätzlichen Kredit von 25 Millionen Franken.

Neue Verordnungen für Landwirtschaft

Ab Anfang des nächsten Jahres berechtigen Flächen, auf denen Industriehanf zur Fasernutzung oder zur Verwendung als Nahrungsmittel angebaut werden, zu Direktzahlungen. Neu wird es auch Sanktionen geben, wenn Bauern die neu in der ökologischen Leistungsnachweise aufgenommene Regelung zur Lagerung und Ausbringung von Hofdünger nicht einhalten.

Der Bundesrat hat insgesamt 17 Verordnungen aus dem Bereich Landwirtschaft geändert. Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Weiterentwicklung der IV

Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen werden ab dem 1. Januar 2022 versicherungstechnisch bessergestellt. Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der IV auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Von den neuen Regeln profitieren laut dem Bundesrat auch Teilerwerbstätige, Niedrigqualifizierte sowie Personen mit Geburts- und Frühinvalidität.



Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage nahm der Bundesrat verschiedene Änderungen an den entsprechenden Verordnungen vor. Beispielsweise erhalten Patienten- und Behindertenorganisationen eine stärkere Vertretung in der Kommission, welche die Qualität der Begutachtungen unter die Lupe nimmt.

Abschaffung der Stempelsteuer

Nachhaltige Finanzprodukte sollen nach Auffassung des Bundesrats nicht von der Stempelsteuer befreit werden. Er hat am Mittwoch einen Bericht gutgeheissen, der diese Frage prüfte. Eine klimafreundlichere Wirtschaft sei über die Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltige Finanzprodukte nicht zu erreichen.

Mit dem Bericht und der Stellungnahme erfüllt der Bundesrat ein Postulat des Parlaments aus dem Jahr 2019. Die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital beschloss das Parlament in der vergangenen Sommersession. Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen.

Automatisiertes Fahren regeln

Der Bundesrat will die gesetzlichen Rahmenbedingungen über das automatisierte Fahren im Strassenverkehr an die neusten technischen Entwicklungen anpassen. Dafür hat er am Mittwoch den Änderungen im Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr zugestimmt.

Bisher sieht das internationale Übereinkommen vor, dass jede Person am Lenkrad ihr Fahrzeug dauernd beherrschen muss. Die Änderung definiert neue Bedingungen, unter welchen Systeme für automatisiertes Fahren eingesetzt werden können. Sie gilt nur als Übergangslösung, bis ein neues Übereinkommen erarbeitet ist.

Schutz für einheimischen Zucker

Der Bundesrat verlängert den Schutz der einheimischen Zuckerproduktion. Mit der Verlängerung des Mindestgrenzschutzes für Zucker bis Ende Februar 2022 wird verhindert, dass bis zur Inkraftsetzung des revidierten Landwirtschaftsgesetzes eine Lücke entsteht. In der Herbstsession hatte das Parlament beschlossen, den Mindestgrenzschutz und den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben bis 2026 auf dem aktuellen Niveau weiterzuführen.

Mit der nun beschlossenen Verlängerung beträgt der Mindestgrenzschutz für Zucker 7 Franken je 100 Kilogramm. Der Grenzschutz für Schweizer Zucker war bislang auf Verordnungsstufe geregelt und bis Ende Jahr befristet.

Mindestzinssatz in beruflicher Vorsorge unverändert

Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im kommenden Jahr bei einem Prozent. Mit diesem wird festgelegt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Der Bundesrat orientiert sich bei der Festlegung an der Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen sowie von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten.

Rechnungslegung von Sozialversicherungen

Die Rechnungslegung der Sozialwerke AHV, IV und Erwerbsersatzordnung EO (Compenswiss) sowie deren Anlagetätigkeit soll sich künftig nach dem internationalen Regelwerk Ipsas richten. Dadurch werden Geschäftsvorfälle neu zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem sie entstehen, und nicht erst zum Zeitpunkt, an dem sie bezahlt werden. Das soll zu mehr Transparenz und Kontinuität führen.

Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 16. Februar. Umgesetzt werden sollen die neuen Vorschriften auf Anfang 2025.

Sicherheitsprüfung des Flughafenpersonals

Ab kommenden Jahr wird das Personal an den Flughäfen genauer unter die Lupe genommen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die gesetzliche Grundlage für eine vertiefte Sicherheitsprüfung vorzeitig in Kraft zu setzen. Es handelt sich um Bestimmungen aus dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT).

Die Schweiz gleicht damit die Sicherheitsprüfung des Flughafenpersonals an jene der EU an. Für das Personal, das im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet, bedeutet dies, dass bei der sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung zwingend polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationen eingeholt werden.