Anwalt von «Carlos» «Das Verhalten des Staates ist stossend»

Von Jennifer Furer

26.8.2020

«Carlos», der eigentlich Brian heisst und auch so genannt werden will, wurde als 15-Jähriger 13 Tage festgebunden.
«Carlos», der eigentlich Brian heisst und auch so genannt werden will, wurde als 15-Jähriger 13 Tage festgebunden.
Keystone

Vor dem Bezirksgericht Zürich forderte der Staatsanwalt Freiheits- und Geldstrafen für die drei Ärzte, die «Carlos» 13 Tage festgebunden haben. Der Verteidiger des heute 24-Jährigen machte derweil dem Staat Vorwürfe.

Mit 25 Jahren in der «kleinen Verwahrung», zig Verurteilungen und Vorstrafen: Der Leumund von Brian K., der als «Carlos» bekannt wurde, spricht nicht für ihn. «Er hat mit seinem Verhalten diverse Institutionen an ihre Grenzen gebracht», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Doch darum gehe es heute nicht.

«Die Leute denken, er ist ein Tunichtgut – und er war es damals schon», so der Staatsanwalt. Das gelte es aber beim Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich am Mittwoch gegen drei Psychiater, die Brian K. in der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) behandelt haben, auszublenden. «Heute ist Brian K. nicht Täter, sondern Opfer.»

Nach einer Messerattacke auf einen anderen Jugendlichen kam Brian in Untersuchungshaft, wo er einen Suizidversuch beging. Der damals 15-Jährige wurde in die PUK überwiesen, wo er mit einer «7-Punkte-Fixierung» 13 Tage lang festgebunden wurde.

Fixierung als schwerster Einschnitt

«Er hatte 13 Tage keine Privatsphäre, musste unter Aufsicht essen, schlafen und seine Notdurft verrichten», so der Staatsanwalt. Die Massnahme sei vom Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) gar als Misshandlung taxiert worden. «Und auch die Medikamente wurden bei Herrn K. ziemlich extensiv eingesetzt.»

Der Staatsanwalt stellte die Frage in den Raum: «Was darf die Psychiatrie und wo setzt das Strafrecht Grenzen.» Für ihn sei eine 13-tägige Fixierung ganz klar unverhältnismässig und eine strafbare Freiheitsberaubung.

Die Ärzte hätten es sträflich vernachlässigt, die Massnahme zu überprüfen und zu überdenken – und zwar stündlich, wie es die Fachliteratur und auch die Leitlinien der PUK festhalten. «Bei einer Fixierung ist eine intensive Auseinandersetzung Pflicht, weil sie als das schwerste Einschneiden in die Freiheitsrechte eines Menschen gilt», so der Staatsanwalt.

Ausgedünnte Bemühungen

Eine Visite am Tag reiche kaum aus, um die Verhältnismässigkeit zu rechtfertigen – schon gar nicht, wenn die Fixation bei einem Jugendlichen zur Anwendung kommt.

Der Staatsanwalt stellte fest, dass die Bemühungen ausgedünnt worden seien und die Dokumentation ungenügend erfolgt sei. «Vor so einem Hintergrund darf man sich nicht wundern, dass keine Allianz zwischen Psychiater und Patient zustande kommt», sagte er.

Bemühungen zur Deeskalation seien nirgends ersichtlich, so der Staatsanwalt. Zudem: «Dass keine geeignete Unterbringung für einen Patienten gefunden werden kann, sollte niemals zulasten von ihm ausfallen.»

Der Staatsanwalt forderte für den Hauptbeschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Für die beiden anderen Ärzte will er eine Verurteilung wegen Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung. Sie sollen zu einer bedingten Geldstrafe von 31'500 respektive 32'500 verurteilt werden.

Kritik an Verfahrensdauer

Auch der Anwalt von Brian K. fand deutliche Worte für die Vorgehensweise der drei Ärzte in der PUK. «Diese zeigt deutlich, dass der Staat es immer wieder schafft, die üblichen Rechtsnormen bei meinem Mandanten nicht einzuhalten», sagte er.

Der Anwalt kritisierte die lange Verfahrensdauer von neun Jahren scharf – zumal deswegen auch der Anklagepunkt der Körperverletzung, die laut ihm wegen der Verabreichung der Medikamente gegeben war, verjährt ist. «Angestellte des Staates sitzen auf der Anklagebank und es ist der Staat, der es ermöglicht, dass eine Verjährung eines Deliktes eintritt», so der Staatsanwalt. Er resümierte: «Das Verhalten des Staates ist stossend.»

Brian K. habe sich in einem Ohnmachtsgefühl befunden. «Er konnte das Erlebte wegen des offenen Verfahrens nicht abschliessen, alte Wunden wurden immer wieder aufgerissen», sagte der Anwalt.

Tätigkeitsverbot gefordert

In seinem Plädoyer kritisierte er weiter «den fehlenden Reflex» der Psychiater, eine andere Klinik für die Unterbringung von Brian K. zu kontaktieren, da die PUK scheinbar nicht über die geeignete Infrastruktur und das nötige Personal verfügte. «Eine Kontaktaufnahme erfolgte erst, als Brian K. bereits fünf Tage fixiert gewesen ist.» Er fragte: «Wieso ist das nicht zu Beginn erfolgt?»

Brian K. sei ausserdem von der Pflege als kooperativ beschrieben worden, er sei wegen der Medikamente ruhig und schläfrig gewesen. «Bei einem Spaziergang konnte er nicht einmal ohne Hilfe die Treppe hochsteigen», so der Anwalt. «Die Frage ist erlaubt: Wieso musste er in diesem Zustand überhaupt noch fixiert werden?»

Der Anwalt forderte, dass alle drei Ärzte wegen Freiheitsberaubung verurteilt werden. Eine Gehilfenschaft sei nicht gegeben, weil alle drei Psychiater die Tatherrschaft innehatten – ein Psychiater, weil er der leitende Arzt gewesen ist und die anderen beiden als direkte Vorgesetzte. Zudem verlangte er ein Tätigkeitsverbot.

Der Richter ermahnte den Anwalt jedoch, dass er in seiner Position keine Anträge stellen und auch nicht über ein mögliches Strafmass plädieren darf. Der Anwalt reagierte bei der Genugtuungsforderung auf die strenge Hand des Richters: «Ich dürfte jetzt eine Genugtuung fordern, mache es aber nicht, weil sie nicht darauf eingehen werden. Und das macht keinen Spass.»

Am Nachmittag erfolgen die Plädoyers der Verteidiger der drei Ärzte.

Darum geht es

Drei Psychiater des Jugendstraftäters «Carlos», der Brian heisst und auch so genannt werden möchte, müssen sich heute Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Sie sollen 2011 den damals 15-Jährigen in der psychiatrischen Universitätsklinik PUK in Zürich, im Volksmund auch «Burghölzli» genannt, 13 Tage lang festgebunden haben.

Brian ist laut Anklage mit Gurten fixiert und mit acht Medikamenten «stark sediert» worden. Er soll sich in einer «absoluten Bewegungslosigkeit» befunden haben.

Die Massnahme sei vom Hauptbeschuldigten verordnet und von zwei weiteren Ärzten, darunter ein Vorgesetzter, gestützt worden. Auch diese müssen sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Weitere Artikel zu diesem Prozess:


Zurück zur Startseite