Abstimmung vom 19. Mai Die wichtigsten Fragen und Antworten zum AHV-Steuer-Deal

Anna Kappeler

9.4.2019

Der AHV-Steuer-Deal soll zwei Probleme auf einmal lösen helfen.
Der AHV-Steuer-Deal soll zwei Probleme auf einmal lösen helfen.
Keystone/Gaetan Bally

Die Befürworter sprechen beim AHV-Steuer-Deal von einem genialen Kompromiss, die Gegner von einem unsäglichen Kuhhandel. «Bluewin» erklärt die wichtigsten Punkte der Vorlage.

Worum geht es am 19. Mai?
Laut Parlament und Bundesrat geht es um nichts Geringeres als um zwei Grundpfeiler der Schweiz: um ein wettbewerbsfähiges Steuersystem und um eine angemessene AHV. Mit dem Bundesgesetz über die «Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (Staf) sollen beide Dossiers wieder auf sicheren Boden gestellt werden. Der Steuerteil muss reformiert werden, weil sich die Schweiz an Vorgaben der EU und der OECD halten muss. Bei der Steuerreform geht es im Kern darum, dass die Firmen zwar ihren Sonderstatus verlieren müssen, man sie dank neuen Steuerabzugsmöglichkeiten aber gleichwohl in der Schweiz halten will. Die AHV ist sanierungsbedürftig, weil sie wegen der immer grösseren Zahl an Rentnern in einer finanziellen Schieflage ist.

Warum werden zwei so unterschiedliche Vorlagen miteinander verknüpft?
Inhaltlich haben die Vorlagen tatsächlich nichts miteinander zu tun. Weil beide Dossiers in einzelnen Abstimmungen aber bereits an der Urne versenkt wurden, haben die Ständeräte dieses Paket geschnürt. Die Staf wird deshalb je nach Sichtweise als Kuhhandel oder eben als Kompromiss angesehen.

Was will die Vorlage konkret?
Die Idee ist simpel: Die Politiker waren sich nach dem doppelten Volks-Nein einig, dass man beide Reformen nur dann durchbringt, wenn sie sozial kompensiert werden. Und da mit der Reform die Firmen etwa zwei Milliarden Franken weniger Steuern bezahlen müssen, wollte der Bundesrat als Ausgleich die Familienzulagen erhöhen. Das aber wollte das Parlament nicht. Stattdessen will es die AHV mit zusätzlichen zwei Milliarden sanieren. Davon zahlt der Bund 800 Millionen, den Rest tragen die Unternehmen und die Versicherten.

Die neue Steuervorlage gleicht in der Struktur nach wie vor der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Man ist aber den Abstimmungsgewinnern etwas entgegengekommen, indem etwa die Kantone einen Teil der Bundesgelder dafür aufwenden müssen, um die Ausfälle von Städten und Gemeinden abzugelten.



Wer ist dafür?
Bundesrat, Parlament sowie von den grossen Parteien SP, FDP und CVP befürworten das Gesetz. Die Wirtschaftsverbände unterstützen es ebenso, der Gewerkschaftsbund hat Stimmfreigabe beschlossen.

Was sind Argumente dafür?
Für die Befürworter ist das Gesetz eine ausgewogene Lösung, zudem würde die Vorlage gleich zwei drängende Problem auf einen Schlag entschärfen. Mit dem Steuer-Teil würde ein wettbewerbsfähiges Steuersystem geschaffen, das auch international konform sei. Das sichere den Wohlstand aller. Zudem bekäme die AHV endlich die dringend benötigte finanzielle Stärkung – das erste Mal seit 40 Jahren.

Wer ist dagegen?
Gegen die Vorlage sind die Grünen, die SVP hat Stimmfreigabe beschlossen. Das Referendum dagegen ergriffen haben dann auch ein linkes sowie ein bürgerliches Komitee.

Was sind Argumente dagegen?
Die linken Gegner kritisieren den Steuerteil. Mit der Vorlage würden gemäss ihrer Argumentation den grossen Unternehmen «Milliardengeschenke» gewährt – auf dem Buckel der Bevölkerung. Die rechten Gegner kritisieren den Teil der Altersvorsorge. Sie monieren, die Vorlage sei keine Gewähr für die dringend nötigen Reformen der AHV. Das Demografie-Problem der AHV würde damit nicht gelöst, sondern lediglich auf später verschoben. Selbst Befürworter und Innenminister Alain Berset von der SP sagte jüngst in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger», dass auch mit der Staf das Rentenalter 65 für Frauen nicht vom Tisch sei. Das ist insofern bemerkenswert, weil dieses für die SP bis anhin eine rote Linie überschritt. Zudem wird die Verknüpfung der beiden sachfremden Dossiers bemängelt.

Was passiert bei einem Nein?
Dann drohen Gegenmassnahmen. Konkret könnte die Schweiz auf eine schwarze Liste der EU kommen, weil sie die international verpönten Statusgesellschaften nicht abgeschafft hat. Auch beim AHV-Teil muss mit der bereits aufgegleisten Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) die Schieflage der Altersvorsorge weiter entschärft werden.

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