Bund ermittelt Drei weitere Verkehrsbetriebe haben zu hohe Subventionen bezogen

sda, smi

9.12.2021 - 14:24

Die Vorwürfe gegen das Unternehmen Bus Ostschweiz wiegen am schwersten. Zu diesem Unternehmen gehört auch Rheintal Bus.
Die Vorwürfe gegen das Unternehmen Bus Ostschweiz wiegen am schwersten. Zu diesem Unternehmen gehört auch Rheintal Bus.
Bus Ostschweiz / Chris Mansfield

Drei weitere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs haben laut den Aufsichtsbehörden zu hohe Subventionen bezogen: die Freiburgischen Verkehrsbetriebe, Bus Ostschweiz und die Standseilbahn St-Imier-Mont-Soleil.

Keystone-SDA, sda, smi

Bei den Freiburgischen Verkehrsbetrieben (Transports publics fribourgeois, TPF) geht es laut einer Mitteilung des Bundesamts für Verkehr (BAV) vom Donnerstag um Werbeeinnahmen und Erlöse aus Versicherungen. Diese sollen die Verantwortlichen des Unternehmen nicht in den abgeltungsberechtigten Sparten verbucht haben. So sollen sie über zehn Jahre rund sechs Millionen Franken zu viel bezogen haben. Hinzu kommen die Zinsen für diese Guthaben.

Die Bus Ostschweiz AG soll vollständig abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft haben. Dieses vermietete laut Mitteilung die Fahrzeuge von 2012 bis 2019 zu überhöhten Kosten zurück an die subventionierte Muttergesellschaft.

Es stehe der Verdacht im Raum, dass dieses Vorgehen gewählt worden sei, um das seit 2011 geltende explizite Verbot von Überabschreibungen zu umgehen, schreibt das BAV. Die Schadenssumme beträgt laut BAV rund 5,5 Millionen Franken.

Bei der Standseilbahn im Berner Jura geht es um Unregelmässigkeiten in der Rechnungsführung und um einen Betrag von unter einer Million Franken. Der Fall wird unter Federführung des Kantons Bern vertieft aufgearbeitet.

Die Verfahren zur Rückzahlung der total rund zwölf Millionen Franken plus Zinsen seien eingeleitet oder in Vorbereitung, schreibt das BAV. Federführend bei der Aufarbeitung der drei Fälle sind die Kantone Freiburg, St. Gallen und Bern.

Mögliche Strafverfahren

Bei der Bus Ostschweiz AG werde das BAV ein Strafverfahren anstrengen, wenn sich bestätige, dass das Unternehmen systematisch vorgegangen sei: Das sagte am Donnerstag auf Anfrage Andreas Windlinger, BAV-Mediensprecher.

Die Spitze der Bus Ostschweiz AG nannte das Vorgehen am Donnerstag vor den Medien in Widnau SG als «aus heutiger Sicht ungeschickt». Sie versprach die Vergangenheit aufzuarbeiten. Der erwirtschaftete Gewinn sei laufend in neue Mobilitätslösungen sowie in zeitgemässe Infrastruktur investiert worden und nicht in Dividenden oder überhöhte Boni.

Im Fall der Standseilbahn von St-Imier auf den Mont-Soleil sei noch vieles unklar und müsse genauer abgeklärt werden, so Windlinger weiter. Bei den TPF gebe es keine Hinweise auf kriminelle Energie und deshalb denke das BAV in diesem Fall nicht an ein Strafverfahren.

SBB-Chef Ducrot nicht einbezogen

Die TPF leitete von 2011 bis 2020 der heutige SBB-Chef Vincent Ducrot. Er gab am Donnerstag via SBB-Medienstelle bekannt, er sei nicht in die Untersuchungen einbezogen. «Ich bin überzeugt, dass die TPF diesen Fall so gut wie möglich zusammen mit den Bestellern lösen werden – wie ich es auch getan hätte, wenn ich als TPF-Chef damit konfrontiert gewesen wäre.»

Die TPF versprachen am Donnerstag in einer Mitteilung, die falsch verbuchten Beträge schnellstmöglich zurückzuerstatten und die bisherige Verbuchungspraxis zu korrigieren. Es handle sich um einen Fehler noch aus der Zeit der Vorgängerorganisation GFM und nicht um eine Rechtsverletzung.

Der Leiter Finanzen und Einkauf des 1200 Angestellte zählenden Unternehmens tritt nach Bekanntwerden des Fehlers zurück, respektive geht in Frührente.

Böse Erinnerungen an Postauto, BLS, SBB und VBL

In den letzten Jahren sind in der Schweiz mehrere Fälle von überhöhten Subventionszahlungen an öV-Unternehmen bekannt geworden. 2018 deckte das BAV auf, dass Postauto Erträge aus dem subventionierten Regionalen Personenverkehr falsch verbuchte.

Danach stellten BAV und Kantone auch überhöhte Subventionsbezüge durch die BLS, die SBB, die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) sowie durch ein holländisches Schienengüterverkehrsunternehmen fest. Der grösste Teil des Geldes – annähernd 300 Millionen Franken – haben die Unternehmen inzwischen an Bund und Kantone zurückbezahlt.

Ausgenommen ist die VBL, welche die Rückzahlungsverfügung gerichtlich angefochten hat. Noch laufen Straf- respektive Zivilverfahren in den Fällen Postauto, BLS und VBL. Nach dem «Fall Postauto» passte das BAV das Aufsichtssystem an.

SDA/smi