Vorstoss im Nationalrat Dürfen Berufsfahrer auch nach Führerausweisentzug ans Steuer?

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8.5.2019

Sollen Buschauffeure, denen der Führerausweis entzogen wurde, im Beruf weiterhin ihr Fahrzeug steuern dürfen?
Sollen Buschauffeure, denen der Führerausweis entzogen wurde, im Beruf weiterhin ihr Fahrzeug steuern dürfen?
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Sollen Buschauffeure und andere Berufsfahrer auch im Job nicht mehr fahren dürfen, wenn ihnen der Führerausweis zeitweise entzogen wurde? Viele Politiker sprechen sich für Ausnahmen aus.

Manchmal kann es schnell gehen: die Geschwindigkeit überschritten, vielleicht sogar eine rote Ampel überfahren – schon droht ein Entzug des Führerausweises, manchmal für Monate. Was schon normale Berufstätige vor Herausforderungen stellt, ist für Berufsfahrer ein Super-GAU. Buschauffeure etwa stehen ohne Führerausweis vor dem beruflichen Aus.

Weil das Schweizer Recht nicht zwischen privatem und beruflichem Fahren unterscheidet, ist die Existenzbedrohung für diese Berufsgruppen gross. «Wenn es einem Chauffeur passiert, dann ist es dramatisch. Dann kommt es oft zum Verlust der Arbeitsstelle», so Barbara Spalinger, Vizepräsidentin der Verkehrsgewerkschaft SEV, gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Faktisch ergebe sich daraus durch das Schweizer Sanktionsregime ein Berufsverbot.

Vorstoss von Gewerkschafterin

Die Politik will deshalb diesen Zustand nun ändern. Im Nationalrat kommt ein entsprechender Vorstoss der Thurgauer Gewerkschafterin Edith Graf-Litscher (SP) zur Abstimmung, durch den die «doppelte Strafe» für Berufsfahrer ein Ende finden soll. Das Argument: Die Behörden sollen «mindestens bei leichtem Verschulden» die Möglichkeit haben, zwischen den Fahrzeugkategorien zu differenzieren.

Somit bekämen Berufsfahrer, deren Führerausweis aufgrund eines Verstosses mit dem Privatauto den Ausweis auch nur für Fahrten mit dem Privatauto entzogen. Das Fahrzeug, das sie im Beruf benötigen, dürften sie weiter steuern – oder bekämen die Erlaubnis dafür schneller zurück. Die Chancen für einen Beschluss im Nationalrat stehen gut: Unterzeichnet wurde der Vorstoss von Graf-Litscher von Ratsmitgliedern der SP, GLP, CVP, FDP und SVP.

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Auch kritische Stimmen

Doch gibt es auch Kritik an dem Vorstoss: Der Bundesrat empfiehlt, den Vorstoss abzulehnen. Das Argument hierbei: Bereits jetzt könnten die Behörden in jedem Fall differenzieren und unterschiedliche Urteile fällen. Für problematisch befindet den Vorschlag auch die Stiftung für Verkehrssicherheit Road Cross.

Zwar sei das Anliegen der Betroffenen «aus menschlicher Sicht verständlich», so Road-Cross-Geschäftsführerin Caroline Beglinger gegenüber dem «Tages-Anzeiger». «Jedoch scheint es uns sehr schwierig, zwischen einer privaten und einer beruflichen Fahrtauglichkeit einen Unterschied zu machen.» Die Wirksamkeit von Verkehrsregeln hänge schliesslich von ihrer konsequenten Einhaltung an. Berufsfahrer besässen «hier eine gewisse Vorbildfunktion» .

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