Der ehemalige Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm muss sich am heutigen Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Bezirksgericht Zürich hatte den ehemaligen SVP-Politiker im Juli 2023 zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Keystone-SDA, fn, sda
04.09.2024, 05:34
04.09.2024, 14:23
SDA
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Der ehemalige Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm muss sich am heutigen Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
Die zuständige Zürcher Staatsanwältin wirft Diethelm vor, bei einem vereinbarten Treffen eine Prostituierte angegriffen zu haben.
Das Bezirksgericht Zürich hatte Diethelm im Juli 2023 zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, sprach ihn jedoch von mehreren Anklagepunkten frei, etwa jenem der Gefährdung des Lebens.
Übrig blieben eine Verurteilung wegen Körperverletzung sowie der Besitz und die Verbreitung von Tierpornografie.
Sowohl die Staatsanwältin als auch Diethelm zogen den Fall ans Obergericht weiter.
Das Zürcher Obergericht hat den ehemaligen Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm am Mittwoch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, dies wegen Körperverletzung. Der 41-Jährige hatte eine Prostituierte angegriffen und gewürgt.
Das Obergericht erhöhte damit das Urteil des Zürcher Bezirksgerichtes vom vergangenen Sommer um einen Monat. Einen Freispruch gab es am Mittwoch hingegen vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens. Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe erhält der ehemalige Politiker eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
Der Ex-Politiker aus dem Wägital hatte sich im Jahr 2021 für Sado-Maso-Rollenspiele mit einer damals 26-jährigen Prostituierten getroffen. Als er nach dem Angriff realisierte, dass sie wohl die Polizei angerufen hatte, flüchtete er auf die Strasse – dabei trug er immer noch Leine und Halsband.
Schwyzer Kantonsrat will SVP-Mitgliedschaft nicht ruhen lassen
Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) will seine Parteimitgliedschaft nicht ruhen lassen, obwohl er von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Lebens angeklagt worden ist.
Das machte Diethelm am Mittwoch vor den Medien in Schwyz deutlich. Es handle sich um eine rein private Angelegenheit ohne Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit. «Mein Sexleben gehört nicht an die Öffentlichkeit.»
Er sehe keinen Anlass, von den politischen Ämtern zurückzutreten, seine SVP-Mitgliedschaft aufzukündigen oder zu sistieren. Das käme einem Schuldgeständnis gleich.
Die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen seien krass übertrieben. Es handle sich um ein Vier-Augen-Delikt, Aussage stehe gegen Aussage. Durch die Medienberichterstattung fühlt sich Diethelm vorverurteilt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Diethelm Gefährdung des Lebens, versuchte sexuelle Nötigung und verbotene Pornografie vor. Die SVP Schwyz will, dass die Ortspartei die Parteimitgliedschaft Diethelms sistiert.