AHV-Bschiss im AuslandEine Teilzeitkraft unterstützt den einzigen Betrugsexperten
tafi/gbi
20.6.2022
Die Ausgleichskasse für Auslandsrenten ist schlecht gegen AHV-Missbrauch gewappnet, moniert die Eidgenössische Finanzkontrolle. Das will die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) so nicht auf sich sitzen lassen.
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20.06.2022, 23:55
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Mehr als sieben Milliarden Franken überweist die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) jedes Jahr ins Ausland. Empfänger sind knapp eine Million Rentnerinnen und Rentner in 180 verschiedenen Ländern, denen die Ausgleichskasse ihre AHV- und IV-Renten auszahlt, die meisten wohnen in Italien (287'500), Deutschland (148'500) und Spanien (144'800).
Immer wieder deckt die ZAS bei den ins Ausland gezahlten Renten Betrugsfälle auf, steht aber wegen des Umgangs mit Versicherungsmissbrauch in der Kritik. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) attestierte ihr Mängel bei der Betrugsbekämpfung und der Steuerung von Rückforderungen.
Bei der AHV betreffen gemäss der Behörde die meisten Betrugsfälle die Nichtmeldung von Zivilstandsänderungen oder Todesfälle. Auch Identitätsdiebstahl oder Urkundenfälschung gehört zu den Delikten. «Bei der Invalidenversicherung stehen die Fälle hauptsächlich im Zusammenhang mit verschwiegenem Einkommen und den nicht gemeldeten Verbesserungen des Gesundheitszustands», erläutert ZAS-Mitarbeiterin Susanne Esposito auf Nachfrage von blue News.
Sensibilisiert für das Thema Betrug
Seit 2016, so heisst es in dem entsprechenden EFK-Bericht, habe es im Durchschnitt bei 920'000 ins Ausland ausbezahlten AHV-Renten 464 Fälle mit Betrugsverdacht gegeben. Von den Betrugsverdachtsfällen waren Anfang 2021 noch immer 40 Prozent hängig. Der Grund: Ein einziger Mitarbeiter, so moniert die EFK, sei für die Bearbeitung zuständig.
Die ZAS widerspricht dieser Darstellung: «Bei der Schweizerischen Ausgleichskasse arbeiten ein bis zwei Personen (sic!), welche für die Aufklärung von Betrugsfällen zuständig sind.» Der Experte wird laut ZAS mittlerweile von einem Teilzeitmitarbeiter unterstützt.
Im Betrugsbekämpfungsteam der IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland arbeiten fünf Personen, wie die ZAS weiter mitteilt. Ein weiterer Rechtsdienst, «bestehend aus acht Personen, ist für die strafrechtlichen Folgen und die Rückforderung der ungerechtfertigten Gelder zuständig.» Zudem würden mehr als 300 Kundenbetreuer*innen regelmässig zum Thema Betrug sensibilisiert, heisst es von der ZAS.
Sterbedatenabgleich soll besser funktionieren
Vor allem, dass AHV-Renten für Personen gezahlt werden, die bereits verstorben sind, hatte die EFK in ihrem Bericht kritisiert. So funktioniere ein automatischer Abgleich der Todesfalldaten nur mit wenigen Ländern. Dies räumt die ZAS auf Nachfrage ein: «Der Sterbedatenabgleich funktioniert bis jetzt mit sechs Ländern, vor allem mit den Ländern, in welchen die meisten Rentner leben, wie Italien, Spanien, Deutschland und Frankreich.»
Durch den elektronischen Sterbedatenaustausch seien demnach 70 Prozent «der heute durch die Schweizerische Ausgleichskasse und IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland bezahlten Renten» gedeckt. Ziel sei es, künftig eine Deckung von 80 Prozent zu erreichen. Susanne Esposito weist darauf hin, dass seit 1. Januar 2022 «bei Rentnern mit Wohnsitz in einem, durch den elektronischen Sterbedatenaustausch gedeckten Land, die Einholung von Lebenskontrollen in Papierform, abgeschafft werden konnte.»
Mit weiteren Ländern, in denen weniger Rentner leben, werde über ein bilaterales Abkommen zum Sterbedatenaustausch verhandelt. Das Resultat dieser Verhandlungen hänge allerdings vom Interesse des jeweiligen Landes sowie von den technischen Umsetzungsmöglichkeiten ab.
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