Studie Riesige Unterschiede bei Kesb-Gebühren für Vorsorgeaufträge

sda

2.2.2021 - 02:12

Mit einem Vorsorgeauftrag können auch ältere Personen Vertraute bestimmen, die sie in finanziellen oder persönlichen Belangen vertreten sollen, wenn sie dazu nicht mehr fähig sind.
Mit einem Vorsorgeauftrag können auch ältere Personen Vertraute bestimmen, die sie in finanziellen oder persönlichen Belangen vertreten sollen, wenn sie dazu nicht mehr fähig sind.
Bild: Keystone/Imagebroker/Jiri Hubatka

Bei Vorsorgeaufträgen, die die Kesb beglaubigen muss, gibt es einer Studie zufolge enorme kantonale Tarif-Unterschiede. Die riesigen Tarifunterschiede seien kaum erklärbar.

Bei Vorsorgeaufträgen, die durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) beglaubigt werden müssen, gibt es enorme Tarif-Unterschiede. Die Spannbreite reicht laut einer Comparis-Studie von gratis im Solothurn bis zu 1200 Franken in Liestal BL.

In Herisau AR kann die Validierung eines Vorsorgeauftrag je nach Ausgestaltung sogar zwischen 300 und 5000 Franken kosten, schreibt der Online-Vergleichsdienst Comparis in einer Mitteilung vom Dienstagmorgen. Die enormen Tarifunterschiede seien kaum erklärbar.

Ein Vorsorgeauftrag hält unter anderem fest, durch wen sich jemand bei Verlust der Urteilsfähigkeit vertreten lassen will. Die Kesb prüft bei Urteilsunfähigkeit, ob die damit beauftragte Person fachlich und charakterlich tauglich ist. Für diese Amtshandlung erhebt die Kesb in der Regel Gebühren.

Schuld am Wildwuchs bei den Tarifen seien die Kantone, kritisiert Comparis-Experte Leo Hug. Sie hätten sich dagegen gewehrt, Kesb-Verfahren in einem Bundesgesetz zu regeln. Hug moniert ferner mangelnde Transparenz bei den Gebühren. Eine offenere Kommunikation würde mehr Vertrauen zwischen den Bürgern und der Kesb schaffen.



Vorsorgeaufträge auch in Ehe und Konkubinat wichtig

Vorsorgeaufträge seien auch in der Ehe und im Konkubinat wichtig. Viele Ehepaare glaubten, dass sie keinen Vorsorgeauftrag benötigten, weil Ehegatten und eingetragene Partner im gleichen Haushalt automatisch ein Vertretungsrecht erhielten. Das sei jedoch ein Irrtum, hält Comparis in der Studie weiter fest.

Das Vertretungsrecht der Ehepartner umfasse nur Handlungen, die für den Unterhaltsbedarf nötig seien – also etwa die Bezahlung des Einkaufs, der Stromrechnung oder der Krankenkassenprämie. Komplexe Finanzgeschäfte oder der Verkauf des Eigenheims lägen dagegen nicht automatisch in der Kompetenz der Ehepartner. Für solche Geschäfte brauche es einen Vorsorgeauftrag.

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