Konkubinat oder Ehe? Konkubinat oder Ehe?

Danica Gröhlich

16.2.2018

Ob ein Paar in einer Ehe, im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, ist in finanziellen Belangen ein (grosser) Unterschied.

«Bluewin» gibt in Zusammenarbeit mit der Budgetberatung Schweiz Tipps rund ums Thema Geld.

Heute: Konkubinat oder Ehe?

Alle Formen des Zusammenlebens als Paar – die Ehe, die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat – sind mit positiven wie negativen, oft sehr subjektiven Wertungen belegt. Selten wird objektiv betrachtet in welcher Rechtsform hier zusammengelebt wird und welche finanziellen Folgen dies für den Umgang mit Geld im Alltag oder aber mit den Folgen bei wichtigen Lebensereignissen wie der Geburt eines Kindes, Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit oder auch einem Todesfall hat.

Der Unterschied

Aus der Regelung der Ehe im ZGB folgt der Grundsatz, dass beide gleich berechtigt, wie auch gleich verpflichtet sind und gegenseitige Transparenz geschuldet ist. 1988 hat der Gesetzgeber mit dem damals neuen Eherecht dafür gesorgt, dass die Ehe als Beziehung auf gleicher Augenhöhe verstanden wird. In dieser Hinsicht kommt die eingetragene Partnerschaft der Ehe näher als das Konkubinat.

Im Konkubinat ist ein Paar weder gleich berechtigt, noch gleich verpflichtet. Das Konkubinat als solches schafft keine gegenseitigen und durchsetzbaren Rechtsansprüche. Es gibt weder gesetzliche Bestimmungen für die Zeit des Zusammenlebens, noch für die Auflösung des gemeinsamen Haushalts (bis auf die Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern).

Die Belange des Zusammenlebens können jedoch im Rahmen des Vertragsrechts (einfache Gesellschaft) geregelt werden. Es geht um Fragen wie: Was gehört wem (Inventarliste)? Wer unterzeichnet den Mietvertrag? Ist die Untermiete die bessere Lösung? Wie regeln wir die gemeinsamen Kosten? Was geschieht bei Krankheit, Unfall oder Todesfall eines Partners? Wie gehen wir mit der Vermögensbildung während der Beziehung um? Was geschieht im Falle einer Trennung? Wer hat welche Vorsorge Einbussen auf Grund der Aufteilung von Erwerbs-, Hausarbeit und Kinderbetreuung?

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Aufteilung Erwerbs-, Hausarbeit und Kinderbetreuung

Wenn ein Partner, eine Partnerin mehr Hausarbeit und Kinderbetreuung übernimmt und dafür die eigene Berufstätigkeit zurückstellt, so ist das in Bezug auf das eigene Einkommen und damit in direkter Folge in Bezug Versicherung und Vorsorge ein Nachteil gegenüber dem Ehepartner der mehr arbeitet und/oder mehr verdient. Das ist in allen Lebensformen gleich. Die Nachteile fallen jedoch im Konkubinat mehr ins Gewicht als in der Ehe. Daher empfiehlt es sich bei allen Lebensformen genau hinzusehen und die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen.

Die Aufteilung von Erwerb, Haushalt und Kinderbetreuung wird natürlich nicht nur aus finanzieller Sicht betrachtet. Paare haben auch andere, nicht monetäre Kriterien, die sie in die Waagschale werfen, bevor sie sich für das eine oder andere Modell entscheiden. Geld ist tatsächlich nicht alles im Leben. Je existenzieller die Situation, umso mehr Gewicht bekommt das Thema jedoch zwangsläufig.

Genau hinsehen zahlt sich aus

Daher gibt es nicht die eine richtige Lösung, die für alle Paare gilt. Es empfehlenswert die eigene Situation in regelmässigen Abständen zu überdenken – auch als Ehepaar und besonders im Hinblick auf die Pensionierung. Es gilt die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und ratsame Anpassungen unter der Berücksichtigung der gesamten Umstände anzugehen.

Andrea Schmid-Fischer ist Vize-Präsidentin der Budgetberatung Schweiz und Budgetberaterin, Frauenzentrale Luzern.

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