Rahmenabkommen Entscheid zum Abbruch der Verhandlungen laut Gutachten verfassungswidrig

toko/sda

4.7.2021

Laut dem Rechtsexperten Thomas Cottier hätte der Bundesrat die Verhandlungen zum Rahmenabkommen nicht ohne Zustimmung des Parlaments abbrechen dürfen.
Laut dem Rechtsexperten Thomas Cottier hätte der Bundesrat die Verhandlungen zum Rahmenabkommen nicht ohne Zustimmung des Parlaments abbrechen dürfen.
KEYSTONE/GAETAN BALLY (Symbolbild)

Dem renommierten Rechtsexperten Thomas Cottier zufolge hätte der Bundesrat die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU nicht ohne Zustimmung des Parlaments abbrechen dürfen. EU-Freunden verleiht das Gutachten Auftrieb.

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4.7.2021

Der Bundesrat hätte die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU nicht ohne Zustimmung des Parlaments abbrechen dürfen, der Entscheid sei verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des renommierten Rechtsexperten Thomas Cottier, wie die «Sonntagszeitung» (kostenpflichtiger Inhalt) berichtet.

Der Entscheid des Bundesrats sei nicht «nur der Abbruch einer spezifischen Verhandlung, sondern eine europapolitische Grundentscheidung und Weichenstellung für die Schweiz» gewesen.



Pflichtverletzung des Parlaments?

Die Bundesverfassung verlange, dass solche Entscheide «gemeinsam und mit Abstimmung der eidgenössischen Räte» getroffen würden. Das Parlament habe nicht nur das Recht, sondern «die Pflicht», dies zu korrigieren.

Instrumente seien etwa die parlamentarische Initiative oder eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Zudem habe der Bundesrat dem Volk das direktdemokratische Recht eines Referendums und damit die Möglichkeit, in einer so wichtigen Angelegenheit selber zu entscheiden, vorenthalten.

Auftrieb für EU-Freunde

Das Gutachten dürfte EU-Freund*innen in der Schweiz ordentlich Auftrieb verleihen. Eine Volksinitiative sei laut Operation-Libero-Sprecher Stefan Schlegel «so gut wie sicher»: «Das ungeregelte Verhältnis mit der EU ist das grösste strukturelle Problem der Schweiz».

Operation Libero habe demnach bereits zwei Varianten einer Volksinitiative ausgearbeitet. Man wolle zudem eine Frist setzen, «binnen welcher der Bundesrat ein Abkommen aushandeln und Parlament und Volk unterbreiten muss».