Schweiz und Peru Weltpremiere: Erstes CO2-Kompensations-Abkommen

sda/toko

20.10.2020 - 17:36

Die Schweiz kann künftig CO2-Emissionen über Projekte in Peru kompensieren. Nach Angaben des Umweltdepartements handelt es sich bei dem Abkommen um eine Weltpremiere.

Die Schweiz und Peru haben sich auf ein Klimaschutz-Abkommen geeinigt, das es der Schweiz erlaubt, ihre CO2-Emissionen über Projekte in Peru zu kompensieren. Nach Angaben des Umweltdepartements handelt es sich dabei um eine Weltpremiere.

«Diese Abkommen dient der Schweiz, es dient Peru – und vor allem ist es gut fürs Klima», lässt sich Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in einer Mitteilung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom Dienstag zitieren.

Die Umweltministerin verfolgte die Unterzeichnung des Abkommens zwischen ihrer peruanischen Amtskollegin, Kirla Echegaray Alfaro, und dem Schweizer Botschafter in Peru, Markus-Alexander Antonietti, via Videokonferenz mit. Der Bundesrat hatte bereits am 14. Oktober grünes Licht gegeben. Das Abkommen soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.



Pariser Abkommen erlaubt Kompensationen

Die Schweiz hatte sich mit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Das Ziel soll vor allem mit Massnahmen im Inland erreicht werden, hiess es.

Doch der Vertrag erlaube auch die Kompensation von CO2-Emissionen durch Projekte im Ausland. Diese könnten dann an das nationale Reduktionsziel angerechnet werden. Andere Staaten hätten von dieser Möglichkeit aber bisher nicht Gebrauch gemacht.



Klare Kriterien

Mit dem Abkommen verpflichteten sich die beiden Parteien, die doppelte Zählung der Verminderungen zu verhindern. Zudem definiert es klare Rahmenbedingungen für die Übertragung der in Peru erzielten Reduktionen.

Gemäss Uvek hat das Abkommen auch «Pioniercharakter», weil es Kriterien festlege, die sicherstellten, «dass Klimaprojekte die Umwelt nicht belasten, die nachhaltige Entwicklung sicherstellen» und die Menschenrechte beachten.

Sollte ein Verdacht auf eine Verletzung der Menschenrechte oder der nationalen Gesetzgebung bestehen, würde die Übertragung der Reduktionen sofort ausgesetzt. Diese Kriterien würden laufend überprüft.

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